Königliche Hoheiten im Doppelpack -
Seltene Silbermünzen von 1915 feierten Rangerhöhung von 1815


Von den Fünf- und Dreimarkstücken sollten 1915 viel mehr Exemplare geprägt werden. Die kriegsbedingt geringe Auflage machte sie zu bei Sammlern begehrten numismatischen Raritäten. (Foto: Caspar)

Das Ende der Napoleonischen Kriege 1815, vor nunmehr 190 Jahren, wurde von den Mecklenburgern, und nicht nur von ihnen, als Erlösung empfunden. Endlich war Frieden, und endlich konnte man an die Lösung der inneren Probleme gehen. Beide Herzogtümer hatten einen hohen Blutzoll erbracht, denn viele Mecklenburger kehrten von den Schlachtfeldern nicht mehr zurück. Diejenigen, die es von den Schauplätzen der Befreiungskriege bis in die Heimat schafften, wurden triumphal empfangen und waren sich des Respekts ihrer Zeitgenossen sicher. Man errichtete Denkmäler und Büsten und verteilte Orden und Ehrenzeichen. Die erhoffte Liberalisierung des öffentlichen Lebens, die Befreiung von feudalen Bindungen und Lasten hingegen fand nicht statt. Auch im benachbarten Preußen und in anderen Ländern lösten die regierenden Häuser ihr Versprechen nicht ein, das Volk an den Regierungsgeschäften zu beteiligen und die Vormachtstellung des Adels einzuschränken.

Ab jetzt Großherzog
Frankreich, dessen Kaiser Napoleon I. in der Schlacht von Waterloo am 18. Juni 1815 endgültig geschlagen wurde und damit sein sprichwörtliches „Waterloo“ erlitt, musste an die Siegermächte 700 Millionen Francs zahlen. Davon erhielten Mecklenburg-Schwerin 2,15 Millionen Francs und Mecklenburg-Strelitz 340 000 Francs Kriegsentschädigung, für die erbrachten Beiträge zur Befreiung von der französischen Gefahr ein schmales Entgelt. Für die herrschende Dynastie indes war der Wiener Kongress, der 1814 und 1815 tagte, insofern erfreulich, dass der Schweriner und der Strelitzer Herzog zu Großherzögen erhoben wurden. Von nun an ließ sich der jeweilige Landesherr als Königliche Hoheit ansprechen. Das war mehr als eine protokollarische Angelegenheit. Ab jetzt befanden sich die Großherzöge fast auf Augenhöhe mit den im neuen Deutschen Bund regierenden Königen. Es sollte noch 103 Jahre dauern, dann war mit der Novemberrevolution 1918 auch in beiden Mecklenburg die Fürstenherrlichkeit vorbei.

Die Rangerhöhung von 1815 war dem Schweriner Großherzog Friedrich Franz IV. 1915, im zweiten Jahr des Ersten Weltkriegs, so wichtig, dass er die Prägung von Gedenkmünzen zu drei und fünf Mark veranlasste. Der Berliner Münzdesigner und Stempelschneider Paul Sturm erhielt den Auftrag, die Prägewerkzeuge herzustellen. Auf der Vorderseite der beiden Münzen sind Großherzog Friedrich Franz I., dessen neuer Titel in der Wiener Kongress-Akte fixiert wurde, und sein Nachfahre, der amtierende Landesherr Friedrich Franz IV., im voller Uniform gemeinsam dargestellt. Die Rückseite zeigt einen von der Norm abweichenden „jugendstiligen“ Reichsadler. Ein winziges A am Arm von Großherzog Friedrich Franz I. signalisiert, dass die Münzen in Berlin geprägt wurden. Seit einer Münzreform von 1750 verwendet die Prägestätte an der Spree diesen Buchstaben als Erkennungszeichen.

Bildnisse im Doppelpack sind auf vielen Münzen und Medaillen zu finden. Mecklenburgische Zwei- und Fünfmarkstücke von 1904 feiern, von dem Berliner Stempelschneider und Medailleur Otto Schultz dargestellt, mit einem Doppelporträt die Hochzeit von Friedrich Franz IV. und Alexandra von Cumberland. Auch auf einer vom gleichen Künstler geschaffenen Medaille von 1903 anlässlich der „Wiedererwerbung“ Wismars aus schwedischem Besitz findet sich ein ausdrucksstarkes Doppelbildnis, kombiniert mit einer Ansicht der Hansestadt vom Wasser aus.

Paul Sturm orientierte sich vor 90 Jahren bei seinen Entwürfen für das Drei- und Fünfmarkstück an einer Medaille von Abraham Aaron aus dem Jahr 1819 anlässlich der Vierhundertjahrfeier der Universität Rostock. Auf ihr sind einerseits die legendären Gründer der Alma mater und andererseits der amtierende Großherzog Friedrich Franz I. abgebildet. Während diese Universitätsmedaille in nur kleiner Stückzahl in Berlin geprägt wurde, beträgt die Auflage der Dreimarkmünze von 1915 immerhin 33 334 und des Fünfmarkstücks 10 000 Exemplare. Ursprünglich waren weitaus mehr Münzen geplant, nämlich 100 000 Drei- und 200 000 Fünfmarkstücke. Doch wurde die Auflage wegen der Silberknappheit im Zusammenhang mit Anforderungen der Rüstungsindustrie stark reduziert, so dass Sammler heute einiges hinblättern müssen, um sich in den Besitz der numismatischen Raritäten zu bringen. Die für 1919 geplante Ausgabe eines Zwei- und Fünfmarkstücks zur Fünfhundertjahrfeier der Universität Rostock unterblieb wegen der inzwischen eingesetzten Geldentwertung und des Silbermangels. Aus dem gleichen Grund kamen auch andere Silbermünzen nicht mehr aus dem Stadium der Planung heraus oder wurden in äußerst kleiner Auflage hergestellt.

Helmut Caspar

Mit "Zurück" zur Themenübersicht "Münzen und Medaillen"