DDR legte sich erst 1959 eigene Flagge zu - Es dauerte zehn Jahre, bis Hammer, Zirkel und Ährenkranz dem Schwarz-Rot-Gold eingefügt wurden



In Museen, Abstellkammern und auf Trödelmärkten kann man heute noch die DDR-Fahne sehen, hier ein Beispiel aus einem kleinen Privatmuseum auf der Insel Rügen. (Foto: Caspar)

Die DDR existierte bereits zehn Jahre, bis das aus Hammer, Zirkel und Ährenkranz bestehende Staatswappen der schwarz-rot-goldenen Fahne hinzugefügt wurde, die überall im zweiten deutschen Staat wehte. Ab 1959 sollte nun auch beim Flaggezeigen national und international sichtbar gemacht werden, dass es kein einiges Deutschland, sondern zwei deutsche Staaten gibt. Die Begründung, die Innenminister Karl Maron für diesen Schritt vor der Volkskammer abgab, ließ keinen Zweifel darüber, dass die SED- und DDR-Führung von gesamtdeutschen Visionen ablässt, wobei hinzugefügt sei, dass DDR-Münzen schon ab 1956 mit dem Staatswappen geprägt wurden. „Diese Änderung oder besser gesagt Ergänzung der Staatsflagge macht sich erforderlich, damit sich die Deutsche Demokratische Republik als der einzige rechtmäßige deutsche Staat auch in der Flaggenführung sichtbar von dem westzonalen Separatstaat unterscheidet“, erklärte der SED-Funktionär. „Vor allem die werktätigen Massen erkennen immer deutlicher, dass die von den Reaktionären und Militaristen missbrauchte schwarzrotgoldene Flagge genauso wenig ihre Flagge sein kann, wie sie die alte Hymne des imperialistischen Deutschlands beibehalten können. Sie blicken deshalb nach der Deutschen Demokratischen Republik, die aufgrund ihrer völlig entgegengesetzten Entwicklung und durch ihre konsequente Friedenspolitik zum Vorbild für das künftige einheitliche und demokratische Deutschland geworden ist“. Indem die DDR-Staatsflagge künftig Hammer, Zirkel und Ährenkranz trage, das heißt die Symbole des friedlichen Aufbaus, werde sowohl für das deutsche Volk als auch für die ganze Welt sinnvoll veranschaulicht, „dass unter dieser Flagge das neue Deutschland auftritt, dem die Zukunft gehört und von dem der Frieden ausgeht“.

In den folgenden 30 Jahren verging bei internationalen Sport- und anderen Veranstaltungen keine Gelegenheit, wo nicht die DDR-Fahne, die im Westen als Spalterflagge bezeichnet wurde und geringes Ansehen besaß, präsentiert und dabei die DDR-Hymne gespielt wurde. Wer die DDR-Flagge in den Staub zog, wurde wegen Staatsverleumdung verfolgt und eingesperrt, und wer sie zu hohen Feiertagen nicht am Fenster zeigte, konnte auf seiner Arbeitsstelle und bei den Behörden Minuspunkte bekommen, die bei Gewährung von Prämien beziehungsweise bei Anträgen für Westbesuche eine Rolle spielten. Versuche von DDR-Bürgerrechtlern um 1990, der schwarz-rot-goldenen Fahne als Zeichen des Neubeginns das Logo der Bewegung „Schwerter zu Pflugscharen“ einzufügen und damit die friedlichen Ziele des sich vereinigenden Deutschland zu unterstreichen, fanden in der Bundesrepublik kaum Sympathisanten. Ähnlich erging es dem Vorschlag des letzten DDR-Ministerpräsidenten Lothar de Maizière, den Text der DDR-Hymne mit der Melodie zu vereinen, nach der die dritte Strophe des „Deutschlandlieds“ gesungen wird.

Wer in der sogenannten "Wendezeit", d. h. nach der Öffnung der Berliner Mauer und der innerdeutschen Sperranlagen, durch den vorher unfreien Teil Deutschlands fuhr, konnte überall an Privathäusern wie auf den Gebäuden der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG), an Baustellen und öffentlichen Plätzen die Spalterflagge ohne das verhaßte Hammer-und-Zirkel-Symbol flattern sehen. Dieses hatten die Bewohner kurzentschlossen einfach herausgeschnitten. Für viele Einheimische und westdeutsche Besucher war das ein bewegender, hoffnungsvoll stimmender Anblick.

Bleibt noch die Frage, warum bei uns mit Schwarz, Rot und Gelb (Gold) geflaggt wird. Für die Farbwahl gibt es mehrere Erklärungen. So wird darauf hingewiesen, dass das Wappen des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation aus einem schwarzen Doppeladler besteht und die Zungen, die aus den Köpfen dieses Vogels heraushängen, rot gefärbt sind, während die dritte Farbe auf die gelben (goldenen) Krallen weist. Eine andere Erklärung bezieht sich auf die Befreiungskriege von 1813 bis 1815, als eine aus schwarzen, roten und gelben Streifen gebildete Trikolore gezeigt wurde. Beim Wartburgfest 1817 trugen oppositionelle Studenten schwarze Kleidung und dazu eine schwarze, rote und gelbe Schärpe beziehungsweise Kokarde am Hut. Beim Hambacher Fest 1832 wurden schwarz-rot-goldene Fahnen als Symbol für das Streben der jungen Generation nach Freiheit und deutscher Einheit geschwenkt, und auch in den Revolutionen von 1848/49 und 1918/19 sammelten sich unter Schwarz-Rot-Gold Menschen im Kampf für die Abschaffung der Fürstenherrschaft und die Errichtung einer demokratischen Republik. Die Weimarer Verfassung legte Schwarz-Rot-Gold als Farben der neuen Republik fest, nach der Errichtung der Nazidiktatur 1933 verdrängte eine rote Fahne mit dem schwarzen Hakenkreuz auf weißem Grund die Flagge der Republik, die erst nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wieder gezeigt werden durfte.

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