Dauerhaftes Wohnrecht im Schloss Cecilienhof?
Bundesregierung und Museen weisen Forderungen der Hohenzollern zurück, sind aber weiter verhandlungsbereit



Friedrich II., der Große, rügt im Satireblatt "Simplicissimus" Ex-Kaiser Wilhelm II., der die "Firma Hohenzollern" zum Konkurs gebracht hat und daraus noch ein Geschäft macht. Rechts feiern abgehalfterte Fürsten ihre von der so sehr verachteten Weimarer Republik gewährten Abfindungen.







Prinz Georg Friedrich Wilhelm erhebt Ansprüche auf ehemals den Hohenzollern gehörende, nach 1945 allerdings enteignete Immobilien und Inventare, oben Schloss Cecilienhof und das Marmorpalais im Potsdamer Neuen Garten sowie Schloss Rheinsberg.



Familien- und landesgeschichtlich wichtige Objekte aus dem Hohenzollernmuseum Schloss Monbijou stehen auf der Forderungsliste der seit 1918 entmachteten, aber dennoch sehr präsenten Hohenzollern. Der Palast in Berlin ist seit langem verschwunden, nur noch der Name eines Parks gegenüber der Museumsinsel erinert an ihn.



Die goldenen Kronjuwelen, Tabaksdosen und anderen Preziosen, die im Schloss Charlottenburg gezeigt werden, sind Leihgaben des ehemaligen Herrscherhauses.





Dass Ausstattungsstücke wie diese Gobelins das Schloss Charlottenburg beziehungsweise Bilder das Schloss Rheinsberg auf Betreiben der Hohenzollern verlassen, ist kaum vorstellbar. Die Bundesregierung, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, das Deutsche Historische Museum Berlin, die Staatsbibliothek und das Geheime Staatsarchiv sowie weitere Sammlungen sind nicht bereit, die Forderungen des Hauses Hohenzollern einzugehen, über einzelne Stücke aber kann verhandelt werden.(Fotos/Repro: Caspar)

Der Tagesspiegel hat am 13. Juli 2019 auf drei Zeitungsseiten ungewöhnlich breit über geheime Vergleichsverhandlungen mit der öffentlichen Hand berichtet, wonach die Familie Hohenzollern Teile des früheren Hausarchivs und die Bibliothek der Preußenkönige zurück haben will und dauerhaftes unentgeltliches Wohnrecht im Schloss Cecilienhof oder zwei anderen Gebäuden fordert. Dass diese Verhandlungen jetzt bekannt geworden sind, dürfte den beteiligten Parteien nicht gefallen haben, schon garnicht die öffentlichen Reaktionen auf die Zumutungen des Prinzen Georg Friedrich Wilhelm von Preußen für diejenigen, die mit großer Hingabe das Erbe des ehemaligen Herrscherhauses pflegen, und die Steuerzahler, deren Geld in viele Bau- und Ausstellungsprojekte geflossen sind und weiter fließen. Von Gier und mangelndem Patriotismus ist die Rede, und es wird ein Vergleich mit bürgerlichem Mäzenatentum gezogen, das für James Simon, den Namensgeber der am 12. Juli 2019 neu eröffneten James-Simon-Galerie, bei der Förderung der Berliner Museen und seinem Engagement für soziale Zwecke eine selbstverständliche Herzensangelegenheit war (siehe Eintrag auf dieser Internetseite/Museen und Ausstellungen vom 15. Juli 2019).

Wie Thorsten Metzner im Tagesspiegel und nach ihm Nikolaus Bernau in der Berliner Zeitung schreiben, wird seit mindestens fünf Jahren um kostbare Gemälde, Antiquitäten, Porzellane, Bücher und Archivalien der früheren Preußenkönige verhandelt. Der 43 Jahre alte Prinz ist ein Ururenkel Kaiser Wilhelms II. und direkter Nachfahre der preußischen Könige. Er erhebt als "Chef des Hauses Hohenzollern" in einem Zwölf-Seiten-Papier derart umfangreiche Eigentumsansprüche an die Bundesrepublik Deutschland, dass der Streit eskaliert. Um es gleich zu sagen: Monika Grütters, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, lehnt den Entwurf für einen "Vertrag über eine abschließende Vermögensauseinandersetzung in der Form eines rechtsverbindlichen, außergerichtlichen Vergleiches" ab.

Bücher, Archivalien und Sterbestuhl Friedrichs des Großen

Die Hohenzollern hatten das Schreiben am 20. Februar 2019 über ihren Rechtsanwalt an die Bundesregierung geschickt. In deren Antwort heißt es, im Ergebnis eingehender Beratungen und Prüfungen müsse dem Absender mitgeteilt werden, "dass wir - die Vertreter Berlins, Brandenburgs und des Bundes sowie der drei Kultureinrichtungen - übereinstimmend keine hinreichend geeignete Grundlage für erfolgversprechende Verhandlungen sehen." Allerdings wird dem Prinzen in Aussicht gestellt, die Gespräche aufgrund der bisherigen konstruktiven Atmosphäre fortzusetzen, "um zu beraten, ob es noch einen Lösungsweg in dieser Angelegenheit gibt."

Konkret geht es um mietfreies Wohnen im Potsdamer Schloss Cecilienhof, im Schloss Lindstedt, das sich König Friedrich Wilhelm IV. als Alterswohnsitz hat erbauen lassen, sowie in der Villa Liegnitz, die Friedrich Wilhelm III. für seine zweiten Gemahlin, die Fürstin Auguste von Liegnitz, geborene Gräfin von Harrach, erbauen ließ und in der zuletzt der Kaisersohn August Wilhelm, seines Zeichens SA-Obergruppenführer, residierte. Ferner fordern die Hohenzollern Teile des königlichen Hausarchivs sowie ehemals in königlichem Besitz befindliche Bücher. Sogar der Sterbestuhl Friedrichs II., des Großen, im Schloss Sanssouci und tausend 2018 bei Renovierungsarbeiten im Potsdamer Neuen Palais entdeckte Briefe der letzten Kaiserin Auguste Viktoria stehen auf der Forderungsliste.

Vor einhundert Jahren waren das Haus Hohenzollern und die anderen im Deutschen Reich regierenden Dynastien politisch und moralisch am Ende. Kaiser Wilhelm II. hatte sein Volk nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg schmählich im Stich gelassen und sich ins niederländische Exil geflüchtet. Die Flüche vieler seiner Untertanen hörte er nicht, am Hungertuch musste der vielfache Millionär nicht nagen. In Huis Doorn bei Utrecht richtete er sich einen kleinen, aber feinen Hofstaat ein und ließ sich von seinen Untergebenen mit "Euer Majestät" anreden. S. M. (Seine Majestät) unterschrieb Dokumente und Briefe stets mit "Wilhelm I. R.", was so viel wie Wilhelm Kaiser und König (Imperator Rex) bedeutet. Ein Prozess der Siegermächte gegen den Ex-Kaiser kam nicht zustande, seine Söhne führten in der Weimarer Republik ungestört ein komfortables Leben. Ex-Kronprinz Wilhelm und seine Frau Cecilie residierten, als sei nichts geschehen, im Potsdamer Schloss Cecilienhof, umgarnt von Monarchisten und Republikfeinden. Zwar benutzten die Nazis preußische und andere Prinzen als Stimmenfänger und zur Legitimierung ihrer Herrschaft, aber wirklich zu sagen hatten sie nichts. Einer der Kaisersöhne, der schon erwähnte August Wilhelm, genannt Auwi, war sogar SA-Obergruppenführer.

Fürstenenteignung scheiterte 1926

Nach dem Ende der Monarchie 1918 ging es den ehemaligen deutschen Bundesfürsten im Unterschied zur Masse ihrer bisherigen Untertanen weiterhin gut. Manche träumten von der Wiedereinsetzung in ihre alten Rechte, und es gab auch welche, die sich bei den Nationalsozialisten anbiederten in der Hoffnung, mit ihre Hilfe ein Comeback bewerkstelligen zu können. Mit dem Glanz und Glamour sollte 1926 Schluss sein. Unter dem Motto "Den Fürsten keinen Pfennig" wurde ein Volksbegehren über die Frage angestrengt, was mit dem Besitz der deutschen Fürstenhäuser geschehen soll. Die Initiative für ihre entschädigungslose Enteignung ging von der KPD aus, der sich nach einigem Zögern die SPD sowie andere Parteien bis hin zu liberalen und konservativen Kreisen anschlossen. Wie ein Mann machten Monarchisten und Adelsverbände, Industrielle und Großagrarier, rechtsgerichtete Parteien sowie die Kirchen gegen die Initiative Front und sorgten mit Boykottaufrufen und massiver Hetze für das Scheitern der Volksabstimmung. In ihrem Ergebnis konnten sich die ehemaligen Fürstenhäuser die Hände reiben, denn sie handelten mit dem Staat individuelle Abfindungsverträge aus, die ihnen große Teile ihres Besitzes sicherten.

Dankbarkeit erntete die Weimarer Republik nicht, denn nach wie vor waren die "Sozis", die dort das Sagen hatten, das Hassobjekt Nummer 1 der ehemaligen Kronenträger und ihrer Anhänger. Profiteur der gescheiterten Volksabstimmung war unter anderem das frühere preußische Königshaus, das weiterhin Dutzende Schlösser bewohnte und über bedeutenden Grundbesitz verfügte. Dessen ungeachtet machten die Prinzen und Prinzessinnen Stimmung gegen die "verruchte" Weimarer Republik und träumten von der Wiederherstellung der Monarchie.

Goldene Kronjuwelen sind nur Leihgaben

Der preußische Staat behielt damals 75 Schlösser, die Hohenzollern bekamen 39 Schlösser samt Inventar zurück, so das Marmorpalais in Potsdam, Schloss Rheinsberg und auch das Berliner Schloss Monbijou. Dieses war seit 1877 ein Hohenzollern-Museum und blieb es nach 1926 weiter, vom Staat finanziert und verwaltet. Die Bestände blieben im Besitz der Hohenzollern, kamen aber nach dem im Zweiten Weltkrieg in Museen im Ostteil Berlins. Die Enteignungen durch die Bodenreform wurden nach der friedlichen Revolution in der DDR 1989 und der deutschen Einheit 1990 nicht angetastet wurde. Damals kursierten in den Medien lange Listen von Immobilien und beweglichen Kunstobjekten, die Kaiserenkel Prinz Louis Ferdinand, der damalige Chef des Hauses Hohenzollern, zurück haben wollte.

Sein Enkel Georg Friedrich Wilhelm dreht jetzt ein großes Rad, wenn er in jenem Vertragsentwurf fordert: "Das Haus Hohenzollern erhält ein dauerhaftes, unentgeltliches und grundbuchlich zu sicherndes Wohnungsrecht im Schloss Cecilienhof, auf Schloss Lindstedt oder in der Villa Liegnitz." Ab und zu ist er Gast der Schlösserstiftung, der er hochkarätige Preziosen aus Familiebesitz leiht. Dies geschieht selbstverständlich mit dem Hinweis "Leihgabe S. K. H. Prinz Georg Wilhelm von Preußen" oder ähnlich. Auf ihre Auswahl, Präsentation und Kommentierung hat er keinen Einfluss, möchte ihn aber haben, was die auf Neutralität und wissenschaftliche Standards bedachte Stiftung jedoch ablehnt.

In der 2018 eröffneten Ausstellung "Das preußische Königshaus - Eine Einführung in die Dynastie" zeigt die Schlösserstiftung in vier Räumen des Schlosses Charlottenburg Gemälde, Kronjuwelen, Silbergeschirre, Porzellanvasen und Medaillen. Unter ihnen sind Leihgaben der Hohenzollern. So werden in einer großen Vitrine die preußischen Kronjuwelen gezeigt, bestehend aus zwei Kronen aus purem Gold sowie dem Zepter, Reichsapfel, zwei Reichsschwertern und Reichssiegel samt dazu gehörigen Schatullen. Sollte der Prinz der Schlösserstiftung seine Gunst entziehen und Leihgaben einfordern, wäre das für diese ein großer Schlag, aber nicht das Aus, wie vor Ort zu hören ist. Man könne auch so die Schlösser offen halten, doch gelte es, einen "Dammbruch" zu verhindern, zumal nicht garantiert ist, dass das eine oder andere Schaustück irgendwann und irgendwo im Auftrag der Hohenzollern versteigert und so der Allgemeinheit entzogen wird. An die Öffentlichkeit gelangte der Verkauf von Kunstgegenständen und Juwelen im bei Sotheby's in London, ohne dass die Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit bekam, diese selber zu erwerben. Schon früher trennten sich die Hohenzollern, offenbar in Geldnot geraten, von Spitzenstücken ihrer Sammlungen

Das alles hat es schon vor Jahrzehnten gegeben, kommt aber auch heute vor. Die Höchstpreise für Objekte "aus königlichem Besitz" wären für die Familie Hohenzollern sehr zu verlockend, Sorge um das Land und das Volk hin oder her. Die Befürchtung gilt auch für viele vom Haus Hohenzollern zurück verlangte Objekte, die im Deutschen Historischen Museum Unter den Linden in Berlin sowie in den Staatlichen Museen und der Staatsbibliothek gezeigt oder aufbewahrt werden. Dort reagiert man gelassen auf die jetzt bekannt gewordenen, als überspitzt wahrgenommenen Forderungen und stellt sich auf gerichtliche Auseinandersetzungen ein.

Burg Rheinfels kommt nicht zurück

Wie diese ausgehen könnten, zeigt ein Verfahren vor dem Landgericht Koblenz über eine Klage des Prinzen Georg Friedrich Wilhelm um die Burg Rheinfels bei St. Goar, eine der großartigsten Burgruinen am Rhein und in uralten Zeiten den Grafen von Katzenelnbogen und den Landgrafen von Hessen-Kassel gehörend. Nachdem die Ruine im frühen 19. Jahrhundert einige Zeit als Steinbruch genutzt worden war, kaufte sie 1843 Prinz Wilhelm, der spätere König und Kaiser Wilhelm I., der sie damit vor weiteren Zerstörungen bewahrte. Seit 1925 ist die Stadt St. Goar Besitzerin der Burg und veranlasste 1963/64 sowie in den 1990er Jahren Restaurierungsmaßnahmen. Das Gericht schmetterte die Forderungen ab. Die Burg ist ein teurer Sanierungsfall. Der Prinz wäre kaum in der Lage, mehrere Millionen Euro für die Restaurierung der Anlage aufzubringen. Eher denkt er an Mieteinnahmen, mit denen er sein Einkommen aufbessern kann.

Rheinfels ist vorbei, andere Verfahren stehen noch aus. So versuchen die Hohenzollern, vom Land Brandenburg eine Entschädigung von mindestens 1,2 Millionen Euro für das nach dem Zweiten Weltkrieg enteignete Schloss Rheinsberg und das Potsdamer Marmorpalais einzuklagen, beides Glanzstücke der Preußischen Schlösserstiftung. Das Land begründete seine Ablehnung mit NS-Verstrickungen des ehemaligen Kronprinzen Wilhelm, des ältesten Sohns von Wilhelm II. und Hausherr im Schloss Cecilienhof. Das Verfahren liegt beim Potsdamer Verwaltungsgericht auf Eis. Beide Seiten lassen es vorerst ruhen.

Die 1990 bei Gerichten eingereichten Rückgabeansprüche auf frühere Schlösser scheiterten an der "klaren Rechtslage", wie es damals hieß. Damit aber ließen es die Kläger nicht bewenden, wie die neue Aufregung über alte Ansprüche zeigt. Die Anträge hatten den tieferen Sinn, der finanziell klammen Familie neue Einkommensquellen zu verschaffen. Denn da die Gebäude, etwa das ehemalige Palais Kaiser Wilhelms I. Unter den Linden in Berlin von der Humboldt-Universität genutzt wurde und wird, hätte diese an die Familie Hohenzollern beträchtliche Mietzahlungen zu entrichten. Bei Gemälden, Skulpturen, Möbeln, Silbersachen, Porzellanen und andern Objekten sowie Archivalien und Büchern ist die Lage komplizierter, um sie wird verhandelt. Man darf nun gespannt sein, ob wie der Streit beendet wird, aber zu hoffen ist, dass gerichtliche Entscheidungen zu Gunsten der Allgemeinheit getroffen werden.

Ausräumen der Museen? Nicht mit uns!

Die Reaktionen auf die Forderungen von "Herrn Prinz von Preußen" lassen nicht lange auf sich warten. In einem Kommentar des regionalen Fernsehsenders rbb vom 15. Juli 2019 heißt es: "Adel ist nicht edel, sondern von Übel. Einen anderen Schluss lässt diese maßlose, geradezu impertinente Forderung nach Entschädigung oder Rückgabe von Schlössern, Burgen und Kunstschätzen des ehemaligen Kaiserhauses gar nicht zu. Mit welchem Recht? Der europäische Adel ging mit dem großen Kladderadatsch von 1918 schmählich unter. Er hatte Europa in den Abgrund gestürzt und komplett Pleite erlitten. […] Mit dem Mauerfall witterten die Nachfahren des einstigen Adels Morgenluft. Es genügte ihnen nicht, dass sie unbeschadet zweier verlorener Kriege in Westdeutschland beispielsweise immer noch die größten Grundbesitzer waren. Sie wollten zurück in den Osten. Leider wurden sie allzu bereitwillig dabei von den Medien hofiert. Prinz und Prinzessin, Graf und Gräfin, das verspricht eben Glamour. Auch wenn es nur billiger Glimmer ist. Denn vor fast exakt 100 Jahren wurde mit der Weimarer Verfassung eindeutig beschlossen: Adelsbezeichnungen gelten nur als Teil des Namens. Dieser Paragraph wurde auch Bundesrecht. Das bedeutet, die Gattin oder die Tochter von Herrn Prinz von Preußen, heißt damit ebenso Frau Prinz von Preußen. Alles andere ist lediglich Fasching. Und somit gibt es auch kein Haus Hohenzollern, sondern lediglich eine Erbengemeinschaft von Privatiers, denen heute zu Gute kommt, dass die entschädigungslose Fürstenenteignung 1926 leider scheiterte."

Berlins Regierender Bürgermeister wurde am 15. Juli ebenfalls im rbb so zitiert: "Ein Ausräumen der Sammlungen und Museen, die über Jahrzehnte durch Steuergelder erhalten wurden, wird nicht zu machen sein." Die Familie ließ sich bei gleicher Gelegenheit so vernehmen: "Das Haus Hohenzollern hat […] wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass es seiner historischen Verantwortung und Aufgabe Rechnung trägt. Denn entgegen verschiedener Berichte ist es aus Sicht des Hauses das primäre Ziel, die Sammlungen in den bestehenden Museen zu erhalten und der Öffentlichkeit weiterhin zugänglich zu machen. […] Das Haus Hohenzollern ist daran interessiert eine museale Präsentation auf hohem fachlichem Niveau sicherzustellen." Ob nun alles wieder gut ist, muss bezweifelt werden. In die Öffentlichkeit gelangt, dürfte sich der Streit um unmäßige Forderungen des Prinzen jetzt erst richtig entwickeln. .

16. Juli 2019

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