Früher Taler und Gulden, heute Mark und Pfennig
Nach 1871 wurden bei der Umstellung auf die neue Währung wurden alte Münzen in bedeutenden Mengen eingeschmolzen



Die Deutschen winken dem guten alten Taler hinterher, der nach 1871 in großen Mengen eingezogen und in neues Silbergeld verwandelt wurde. Dabei dürften auch viele numismatische Raritäten vernichtet worden sein. Für eine Übergangsfrist war es gestattet, die Ein- und Zweitaler-Stücke aus der Zeit vor der Reichsgründung ohne Beschränkung in Zahlung zu geben.



Diese Silbertaler entgingen nach der Reichseinigung von 1871 dem Tod im Schmelztiegel und kamen ins Berliner Münzkabinett, in dessen ständiger Ausstellung im Bode-Museum sie mit vielen anderen Prägungen von der Antike bis zur Gegenwart bewundert werden können.



Große Mühe wurde in der Königlichen Münze zu Berlin und den anderen Prägefabriken darauf gelegt, dass die dort produzierten Geldstücke aus Gold und Silber im Gewicht genau den Vorschriften entsprechen. Wenn sie zu schwer waren, hat man sie befeilt, waren sie zu leicht, kamen sie in die Schmelze. Vom Maschinenpark blieb diese Kniehebelpresse erhalten. Sie kann im Betriebsmuseum der Staatlichen Münze Berlin besichtigt werden.



Die gegen die Vorschriften geprägten mecklenburgischen Kupfermünzen von 1872 tauchen ab und zu im Münzhandel auf.



Die Karikatur aus der Zeit nach 1871 macht sich über das neue Geld lustig, nennt aber auch Umrechnungskurse.



Viele Münzen mit Köpfen der deutschen Kaiser und Könige von Preußen sind wegen ihrer hohen Auflagen auch heute preiswert zu haben.





Das Lübecker Zwei-Mark-Stück von 1901 wurde in einer Auflage von nur 25 000 Exemplaren geprägt, hingegen ist das in einer Auflage von zwei Millionen Stück geprägte preußische Dreimarkstück von 1913 zum Aufruf "An Mein Volk" am Beginn der Befreiungskriege von 1813 bis 1815 auch heute noch preiswert zu haben.



Die nachgeprägte Reichsmünzen zu drei Mark sind auf der Rückseite so gekennzeichnet, dass man sie mit den Originalen Vorlagen nicht verwechseln kann, links Württemberg 1917, in der Mitte Friedrich der Weise 1917 und rechts Bayernhochzeit 1918 als letzte Gedenkmünze des Kaiserreichs. (Fotos/Repros: Caspar)



Die Umstellung von Talern, Gulden, Groschen, Schillingen und Kreuzern auf die nach der deutschen Reichseinigung von 1871 geschaffene neue Einheitswährung "Mark" zog sich über mehrere Jahre hin. Nach einer Übergangszeit und einigen Zwischenstufen galt ab 1. Januar 1876 im Deutschen Reich nur noch die nach hansischem Vorbild genannte Mark, die in 100 Pfennige geteilt war. Eine Mark hatte den Wert des alten Vereinstalers, der erst 1908 als Dreimarkstück seine Wiedergeburt erlebte. Dem Umtausch alter Münzen in neue wurden unendlich viele Geldstücke geopfert. Tonnenweise verschwanden sie in den Schmelztiegeln der Präge- und der Scheideanstalten. Eingelöst wurden Goldmünzen, vor allem preußische, für 90,84 Millionen Mark, Doppeltaler, Taler, Doppelgulden, Gulden und weitere Silbernominale flossen im Wert von mehr als 836 Millionen Mark an die Kassen zurück und kamen von dort in die Scheideanstalten und die Schmelzöfen der Münzstätten. Zu diesen unvorstellbar großen Mengen muss man noch über 33 Millionen Mark an Scheidemünzen rechnen. Zum Glück haben manche die Aktion überstanden, sonst hätte der Münzhandel heute nichts, was er den Sammlern anbieten könnte.

Durch eine Serie von Münzgesetzen wurde nach 1871 geregelt, wie das neue Reichsgeld aussehen und aus welcher Legierung es bestehen soll. Das von Kaiser Wilhelm I. unterschriebene Münzgesetz vom 9. Juli 1873 legte fest, dass statt der bisher in Deutschland geltenden Landeswährungen die Reichsgoldwährung treten soll. Nicht alle der 1871 unter preußischer Führung mit Blut und Eisen geeinten Deutschen, um ein Wort von Reichskanzler Otto von Bismarck aufzugreifen, begrüßten das vereinte Deutschland und sein neues Geld. In weiten Bevölkerungskreisen kam man mit der Umrechnung der traditionellen Sorten wie Gulden, Kreuzer oder Schillinge in die neue Reichswährung schlecht zurecht. Außerdem sahen viele Menschen nicht ein, warum sie Abschied von lieb gewonnenen Nominalen nehmen sollen. Ein "bayerischer Patriot" fasste die Stimmung über die als "preußische Missgeburt" diffamierte Mark damals so zusammen: "Von jeder Sorte bayerischer Münzen werde ich mir ein Stück auf die Seite thun und die gesammelten Münzen einst in meine Todtenlade legen lassen, damit mich unser Herrgott nicht mit einem Preußen verwechselte."

Bei Umstellung wurde kräftig gemogelt

Trotz aller Proteste war Leuten mit mehr Einsicht klar, dass die nach dem deutsch-französischen Krieg in Versailles vollzogene Reichseinigung misslungen wäre, hätte es nicht auch das neue Geld gegeben. Endlich war das ständige Umrechnen und Umtauschen Geschichte. Könnte man einen Blick in die Geldbörse eines "Normalbürgers" von damals tun, man fände ein buntes Sammelsurium von alten und neuen Gold-, Silber-, Kupfer- und Nickelmünzen sowie da und dort auch ausländisches Hartgeld sowie verschiedene Geldscheine. Natürlich wurde beim Umstellen von der alten auf die neue Währung kräftig gemogelt und verdient. Fabrikanten, Händler und Gastwirte rundeten frech die Preise auf, Bankiers bewerteten die alten abgenutzten und beschädigten Münzen absichtlich schlecht. Das führte zu zusätzlicher Verarmung in großen Teilen der Bevölkerung und gelegentlich zu Wutausbrüchen bei den Geprellten. Besonders misslich waren die kurzen Umtauschfristen, denn die Leute hatten große Mühe, den Inhalt ihrer Sparstrümpfe rechtzeitig gegen die neue Reichsmark umzutauschen. Auch wenn uns manches beim Vergleich zwischen den Währungsverhältnissen von 1871 und der Einführung des Euro im Jahr 2002 manches bekannt vorkommt - eines haben unsere Währungshüter gelernt: die Deutsche Mark ist unbegrenzt in den Landeszentralbanken umtauschbar, niemand muss in Panik verfallen.

Das Gesetz von 1873 listet auf, was künftig im Deutschen Reich geprägt werden soll: Goldmünzen zu 20, zehn und fünf Mark sowie Silbermünzen zu fünf, zwei und einer Mark, zu 50 und 20 Pfennigen. Aus Nickel sollten die Zehn- und Fünfpfennigstücke und aus Kupfer die Zwei- und Einpfennigstücke bestehen. Später wurden weitere Werte, und zwar Münzen zu 25 Pfennigen und drei Mark zugelassen und die winzigen Werte zu fünf Mark aus Gold beziehungsweise 20 Pfennigen aus Silber abgeschafft. Sie hatten sich im täglichen Geldverkehr als ausgesprochen unpraktisch erweisen. Die 1908 eingeführten Dreimarksstücke entsprachen in Gewicht und Größe den alten Vereinstalern und schlossen eine Lücke zwischen dem Zwei- und dem Fünfmarkstück.

1873 wurde per Gesetz festgelegt, welche Legierung die Münzen haben und was sie wiegen sollen. Außerdem erklärte das Gesetz, dass die neuen Reichsmünzen ab zwei Mark mit dem Bildnis der jeweiligen Landesherren beziehungsweise dem Wappen der Freien Städte Bremen, Hamburg und Lübeck versehen werden. Da an dem monarchischen Prinzip nicht gerüttelt wurde, hat man 1917 bei einem in der sächsischen Prägeanstalt in Muldenhütten bei Freiberg darauf verzichtet, ein Dreimarkstück zur Erinnerung an die Luthersche Reformation nicht mit dem Bildnis des Kirchenrebellen zu schmücken, sondern mit dem seines Beschützers, Kurfürst Friedrich des Weisen von Sachsen. Privatpersonen war es erlaubt, gegen eine Gebühr in den Reichsmünzstätten Zwanzigmarkstücke auf ihre Rechnung herstellen zu lassen. Ziel war es, das in der Bevölkerung vorhandene Gold in klingende Münze zu verwandeln und damit die Menge geprägten Goldes zu vergrößern. Das Gesetz legte darüber hinaus fest, wie die vor der Reichseinigung von 1871 geprägten Münzen in neues Reichsgeld umgewechselt werden. So bekam man für ein Zwölfteltaler 25 Pfennige, für einen Fünftelgroschen zwei Pfennige und für zwei bayerische Heller einen Pfennig.

Gedenkprägungen erst wieder ab 1901

Die Ausgabe von Gedenkmünzen erlosch laut Gesetz mit dem 31. Dezember 1873. Das Verbot wurde erst wieder am 1. Juni 1900 mit dem Satz "Der Bundesrath wird ermächtigt, Fünfmarkstücke und Zweimarkstücke in anderer Prägung herstellen zu lassen" aufgehoben. Die Folge war, dass deutsche Bundesfürsten zwischen 1901 und 1918, als im Ergebnis des Ersten Weltkriegs die Monarchie abgeschafft wurde, Jubiläen, Thronbesteigungen, Hochzeiten, Sterbefälle und andere Ereignisse durch Gedenkmünzen feiern ließen. Die Zulassung von Gedenkmünzen im Deutschen Reich entsprach einem allgemeinen Wunsch nach numismatischer Selbstdarstellung und gab dem Sammeln zeitgenössischer Gedenk- und Kursmünzen, aber auch der Diskussion über inhaltliche und Gestaltungsfragen beträchtlichen Auftrieb. Durch die Ausgabe von Gedenkmünzen wurde eine alte Tradition neu belebt, denn seit Jahrhunderten haben Fürsten und Städte neben Medaillen auch Münzen aus Gold und Silber zur Erinnerung an so genannte Haupt- und Staatsaktionen geprägt. Indem das Deutsche Reich "Münzen in anderer Prägung" gestattete, reagierte es auf Österreich-Ungarn, Russland und andere Staaten, deren Herrscher seit vielen Jahren zum Teil exquisite und bei Sammlern gesuchte Gedenkmünzen mit ihrem Bildnis und zu den jeweiligen Anlässen passenden Motiven prägen ließen.

Entsprechend ihrer Größe und Bedeutung im Deutschen Kaiserreich fiel die Münzprägung der einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich groß aus. So entfaltete Preußen, die dominierende Macht im Deutschen Reich, in der Königlichen Münzen zu Berlin (Münzzeichen A)und wenige Jahre nach der Reichsgründung auch in Hannover (B) und Frankfurt am Main (C) eine umfangreiche Geldproduktion, die sich der damals neuesten Technik bediente. Kleine Bundesstaaten wie die nord- und mitteldeutschen Fürsten- und Herzogtümer sowie die Hansestädte glänzten ebenfalls mit eigenen Silber- und Goldmünzen, die zum Teil sehr selten sind. Die Prägungen der Bundesfürsten hatten eine geringe geldpolitische Bedeutung, spielten aber als Repräsentations- und Erinnerungsstücke eine Rolle. Da ihre Auflage meist recht klein war, sind diese Stücke entschieden seltener und teurer als jene der großen Bundesstaaten wie Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg. In Münzkatalogen sowie den Angeboten des Münzhandels kann man sich über aktuelle Preise informieren.

Mecklenburgischer Sonderweg

Das Nebenherbestehen von verschiedenen Münzsystemen war in den frühen 1870-er Jahren zwar offiziell beendet, doch leisteten sich die mecklenburgischen Großherzogtümer Schwerin und Strelitz noch 1872 eigene Ein-, Zwei- und Fünf-Pfennig-Stücke. Mangels einer eigenen Münzstätte vergaben die Großherzöge Friedrich Franz und Friedrich Wilhelm Prägeaufträge nach Dresden. Die mecklenburgischen Kupfermünzen mit gekrönten Monogrammen, aber ohne Reichsadler konnten nicht gegen die Reichspfennige konkurrieren und wurden 1877 aufgerufen und eingezogen. Die in Dresden geprägten Auflagen waren erheblich, weshalb man heute Stücke recht preiswert erhalten kann. Im Handel kommen als numismatische Kuriositäten preußische Kupferpfennige und Silbergroschen mit den Jahreszahlen 1871, 1872 und 1873 vor.

Die Frage wird oft gestellt, warum es bei den nach 1871 geprägten deutschen Reichsmünzen von Land zu Land bei den Auflagezahlen enorme Unterschiede gibt. Ein Blick in die damaligen Rechts- und Machtverhältnisse gibt Antwort. Die von Kaiser Wilhelm I., zugleich König von Preußen, am 16. April 1871 verkündetem Verfassung bestimmte im Artikel 1, welche Bundesstaaten zum Deutschen Reich gehören. "Das Bundesgebiet besteht aus den Staaten Preußen mit Lauenburg, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Sachsen-Weimar, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Waldeck, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe, Lippe, Lübeck, Bremen und Hamburg." Die Aufzählung erfolgte nach der Größe und Bedeutung der einzelnen Bundesstaaten im neuen deutschen Kaiserreich.

Da das 1701 gegründete Königreich Preußen dort die "erste Geige" spielte, wurde es auch als erstes genannt. Ihm folgten drei weitere Königreiche, sechs Großherzogtümer, fünf Herzogtümer, sieben Fürstentümer und ganz zum Schluss die drei Freien Städte. Das im Frankfurter Frieden am Ende des deutsch-französischen Kriegs annektierte Elsass-Lothringen war kein Bundesstaat, sondern wurde von Preußen als so genanntes Reichsland verwaltet und beherrscht, was zu erheblichen Spannungen zwischen den Einheimischen und den Besatzern führte. Laut Artikel 6 der Reichsverfassung über die Sitzverteilung im Bundesrat verfügte Preußen als größter Bundesstaat mit den ehemaligen Stimmen der 1866 annektierten Staaten Hannover, Kurhessen, Holstein, Nassau und Frankfurt am Main über 17 Stimmen. Ferner besaßen Bayern 6, Sachsen 4, Württemberg 4, Baden 3, Hessen 3, Mecklenburg-Schwerin 2, Sachsen-Weimar 1, Mecklenburg-Strelitz 1, Oldenburg 1, Braunschweig 2, Sachsen-Meiningen 1, Sachsen-Altenburg 1, Sachsen-Coburg-Gotha 1, Anhalt 1, Schwarzburg-Rudolstadt 1, Schwarzburg-Sondershausen 1, Waldeck 1, Reuß älterer Linie 1, Reuß jüngerer Linie, Schaumburg-Lippe 1, Lippe 1 sowie Lübeck, Bremen und Hamburg je eine Stimmen - "zusammen 58 Stimmen", wie ausdrücklich festgestellt wird.

Große Unterschiede bei den Auflagezahlen

Nach der Größe der Bundesstaaten fielen die Auflagezahlen der von ihnen emittierten Münzen zu zwei und fünf Mark sowie ab 1908 zu drei Mark aus, ergänzt durch die mit Monarchenköpfen beziehungsweise den Wappen der Hansestädte geprägten Goldmünzen. Während ein mit dem Buchstaben A versehenes Berliner Zwei-Mark-Stück von 1876 mit dem Kopf von Wilhelm I. in der enormen Stückzahl von über 13 Millionen Exemplaren geprägt wurde, brachte es der zeitgleich hergestellte Wert mit dem Kopf des Bayernkönigs Ludwig II. laut Katalogangaben auf 5 379 139 Stück. Im gleichen Jahr wurde ein Zweimarkstück des Herzogs Friedrich I. von Anhalt in einer Auflage von 200 000 Exemplaren geprägt. Der gleiche Wert mit dem Kopf des Fürsten Leopold IV. von Schaumburg-Lippe schaffte 1906 nur 20 000 Exemplare, und ein Fünfmarkstück des Fürsten Friedrich von Waldeck-Pyrmont erreichte 1903 nur noch 2000 Exemplare. Ähnliche auffällige Abstufungen sind auch bei den Goldmünzen zu beobachten. Bei ihnen kann man das bayerische Zehnmarkstück von 1873 mit einer Auflage von 1 198 125 dem Zwanzigmarkstück von Sachsen-Coburg und Gotha von 1872 gegenüberstellen, von dem nur noch eintausend Exemplare geprägt wurden.

Bei den nach der Änderung des Münzgesetzes ab 1901 geprägten Gedenkmünzen gab es manche Ausnahmen. Sie konnten nach Antrag und Genehmigung durch den auch für Münzangelegenheiten zuständigen Bundesrat schon mal einige hunderttausend Exemplare unabhängig davon erreichen, wie groß der jeweilige Bundesstaat war. Während des Ersten Weltkriegs (1914-1918) wurden die Prägezahlen wegen des Silbermangels drastisch gesenkt, so dass 1917 und 1918 die Drei-Mark-Stücke "400 Jahre Reformation" und "Goldene Bayernhochzeit" mit 100 beziehungsweise 130 Exemplaren den Rang von ausgesprochenen Seltenheiten erlangten.

Aus alledem ergibt sich, dass die Reichsmünzen schon zur Entstehungszeit unterschiedlich selten waren und es heute, nach zwei Kriegen und weiteren Katastrophen, noch viel mehr sind. Es versteht sich, dass begehrte Stücke den Attacken von Fälschern ausgesetzt waren und sind. Sie versuchen, durch Veränderung der Jahreszahlen künstliche Seltenheiten zu erzeugen und so Profit beim Verkauf zu erzielen. Es gibt Nachprägungen, die aber als solche gezeichnet werden müssen, damit man sie nicht mit den Originalen verwechselt.

6. Juni 2019

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