"Geschärfftes Mandat" gegen schlechtes Geld
August der Starke und andere Herrscher warnten vor Münzen, die den Vorschriften nicht entsprechen



August der Starke und sein Sohn Friedrich August II. prägten in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts eine ganze Epoche, das Augusteische Zeitalter. Bei der Herstellung schlechten Geldes mit dem sächsischen Wappen waren sie wenig pingelig.



Manchmal zeigen Münzedikte oder Münzmandate auf ihren Abbildungen, vor welchen Geldstücken man sich hüten soll, um keine Strafen zu riskieren. Rechts wird auf dem braunschweigischen Erlass von 1758 vor französischen Kupfermünzen, den so genannten Deniers, gewarnt.



Münzmandate wie dieser Druck aus dem Jahr 1737 im Besitz der Stiftung Stadtmuseum Berlin sind einzigartige Geschichts- und Sprachquellen. Sie zu lesen und zu verstehen, bedarf einiger Übung und braucht viel Zeit.





Der 1750 im Zusammenhang mit einer Münzreform kreierte Reichstaler und die Goldmünzen kombinieren das Bildnis Friedrichs II. mit dem preußischen Adler. Die Fortsetzung der Reform von 1750 nach dem Siebenjährigen Krieg und die Wiederherstellung des Münzwesens war 1764 dem König die Prägung der von Nils Georgi geschaffenen Medaille wert.



Als Kriegsgegner standen sich in den Schlesischen Kriegen Friedrich II. von Preußen und der römisch-deutsche Kaiser Franz I mit seiner Gemahlin Maria Theresia gegenüber, dargestellt auf mit Allegorien auf Wohlstand und Weisheit geschmückten Medaillen von 1757 und 1746.



Einzelheiten der 1750 von Friedrich II. veranlassten Münzreform sind in dem Berliner Druck von 1750 festgelegt, daneben ein Edikt von 1749, das das Einschmelzen und Beschneiden von Goldmünzen verbietet.





Als König von Großbritannien und Kurfürst von Hannover sorgte sich Georg II. um das Geldwesen seiner Länder. Dargestellt ist er auf einem Taler von 1729 und auf einem Andreastaler von 1743. (Fotos/Repros: Caspar)

Zu den wichtigen Augen eines Landesherrn gehörte seit Alters her für Ordnung im Geld- und Münzwesen zu sorgen. Handel und Wandel und das Wohl und Wehe der Bürger hingen im Wesentlichen davon ab, dass gute, vertrauenswürdige Münzen zur Verfügung standen, solche also, die nach altem Schrot und Korn geprägt waren und damit im Feingehalt und dem Gewicht den gesetzlichen Vorschriften entsprachen. Niemandem war es gestattet, in das nur dem Regenten zustehende Münzregal einzugreifen. Schwerste Folgen für Leib und Leben sowie Vermögensentzug waren die Folge. Immer wieder fanden Prozesse gegen Falschmünzer und Betrüger statt, die die Unsicherheiten im Münzwesen und auch die noch wenig entwickelte Technik für ihre Zwecke auszunutzen verstanden. Von Zeit zu Zeit sahen sich Könige, Fürsten und städtische Magistrate genötigt, vor Manipulationen zu warnen und ihre Landsleute zur Ehrlichkeit anzuhalten. Wie aus einem Münzmandat hervorgeht, das Friedrich August I., Kurfürst von Sachsen und König von Polen, am 9. Juli 1732 in Warschau erließ und in Dresden veröffentlichte, stand es um die Beachtung der Münzgesetze in Kursachsen - und analog auch in anderen Ländern - nicht zum Besten.

Münzen wurden damals meist nicht vom Staat selbst, sondern in seinem Auftrag durch Pächter hergestellt. Sie hatten an den Landesherrn oder eine Stadtverwaltung einen bestimmten Pachtzins zu entrichten. Was sie darüber erwirtschafteten, konnten sie sich in die eigene Tasche stecken. Diese Möglichkeit bestand, indem gute alte Taler, aber auch Silbergeschirr aufgekauft, einschmolzen und zur Herstellung neuer Münzen verwendet wurden. Üblich war es auch, schlechtes Geld paket- oder fässerweise einzuführen und in eigenes umzuwandeln, wobei das Edelmetall mit Kupfer gestreckt und neu vermünzt wurde. Wenn dabei die Legierung ein wenig schlechter ausfiel oder das Münzgewicht etwas reduziert wurde, merkte man das nicht sofort. Der Kurfürst von Sachsen, der sich als polnischer König August II. nannte und bis heute als August der Starke populär ist, hatte auf diesem Gebiet einige Erfahrung. Um zusätzliche Einnahmen etwa für Juwelen und seine teure Hofhaltung zu erzielen, ließ er es zu, dass minderwertige Kleinmünzen hergestellt wurden. Schnell war auf ihnen der dünne Silberüberzug abgegriffen und rötliches Kupfer hervor, weshalb die minderwertigen Sechser im Volksmund auch "rote Seufzer" hießen.

Denunzianten können auf Belohnung hoffen

Um künftig solchen Machenschaften einen Riegel vorzuschieben, weil durch schlechtes Geld letztlich auch der Staat Schaden erleidet, sollte durch das Mandat von 1732 und analog Erlasse in anderen Fürstentümern das Eindringen schlechter Münzen und das Abwandern guten Geldes in andere Gegenden abgewehrt werden. August der Starke hält sich mit huldvollen Floskeln an die Adresse seiner Untertanen nicht lange auf. Aus Sorge um das Land und seine Wirtschaft habe er das vorliegende ernste und, wie es im Titel heißt, "geschärffte" Münzmandat erlassen. In Sachsen hätten sich geringhaltige fremde Münzen eingeschlichen und es würden sich "Unsere und andere gute, nach dem Leipziger Fuß ausgemüntzte Sorten mehr und mehr zu verlieren beginnen", also verdrängt werden. Ausdrücklich wird verboten und unter schwere Strafe gestellt, guthaltiges Geld gegen geringes einzuwechseln und es außer Landes zu bringen, aber auch schlechte Münzen einzuschleppen und damit illegale Geschäfte zu tätigen.

In diesem Zusammenhang warnt der Kurfürst von Sachsen und König von Polen vor jüdischen Händlern und Wechslern, aber auch vor Handels- und Kaufleuten, die durch die Lande und auf Messen ziehen und gutes Geld gegen schlechte Münze aufkaufen. Solche Machenschaften sind Strafe der Landesverweisung und des Vermögensentzugs verboten. Wer von ihnen Kenntnis erhalte und die Täter und ihre Hintermänner anzeigt, soll belohnt werden. Auf besonderes Verlangen soll der Namen des "Denuncianten" verschwiegen werden, hebt das Mandat hervor. Sollte sich unter den Tätern eine Amtsperson befinden und die Anzeige stellt sich als begründet heraus, ist eine Extra-Belohnung von 50 Reichstalern aus dem Vermögen desjenigen fällig, der eines Verbrechens überführt wird.

Damals Teufelszeug, heute begehrte Sammlerstücke

Die wortreiche Androhung von Strafen für illegale Tätigkeiten im Münzwesen besagt nicht anderes, als dass eine regelrechte Landplage bekämpft werden musste. Betroffen von den Bestimmungen waren Händler und Reisende, deren mitgeführte Gelder von zuständigen Behörden genau inspiziert wurden. Wo man minderwertige Münzen fand, wurden sie ersatzlos eingezogen. Deshalb möge man sich gefälligst hüten, sie anzufassen, belehrt August der Starke seine Untertanen. Sein Mandat geht auf einzelne inkriminierte Münzen und Sorten nicht ein. Das taten in der Barockzeit spezielle Erlasse und Tabellen, die manchmal mit Bildern ausgestattet wurden. Sie listen schlechtes Geld von Ländern auf, die an Sachsen und Polen grenzen, aber auch minderwertige Münzen, die in Beuteln und Paketen bereits einen langen Weg hinter sich gebracht haben. Was damals als Teufelszeug verschrien und mit Edikten wie dem von 1732, dem vorletzten Lebensjahr Augusts des Starken, bekämpft wurde, weckt heute bei Sammlern Begehrlichkeiten und erzielt gelegentlich hohe Preise.

Wie andere Territorien, so litt auch Kurbrandenburg und ab 1701 das Königreich Preußen ungeachtet strenger Edikte im Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) und danach unter dem "ausskippen und ander aufwechseln der guten müntzen". Damit war gemeint, dass skrupellose Leute gutes Geld kaufen, um aus dem Edelmetall minderwertige Münzen herzustellen. Die Anordnungen zu lesen und zu verstehen, ist wegen der barocken Wortkaskaden nicht einfach. Statt in knappen Worten zu sagen, was erlaubt und verboten ist, ergehen sich die Verfasser in langatmigen, mit lateinischen Begriffen gespickten Drohungen. In seinem "Patent Wegen verbothener Ausfuhre Von Gold und Silber" vom 25. Oktober 1731 rügte der preußische Soldatenkönig Friedrich Wilhelm I., dass Juden und Christen Gold und Silber auf Messen, Jahrmärkten und an anderen Orten aufkaufen und diese Metalle außer Landes bringen. Er erlaube "solchen sehr schädlichem Handel" nicht. Sollte jemand davon Kenntnis bekommen, müsse er dies den Finanzbehörden zu melden. Zur Belohnung soll der "Denunciant" den zehnten Teil vom Ertrag erhalten, außerdem wird ihm Anonymität zugesichert.

Schwierigkeiten beim Erkennen von Falschgeld

In einem Mandat vom 6. April 1737 lässt der Soldatenkönig seine Untertanen in Bild und Schrift wissen, welche außer Kurs gesetzten und schlechten Münzen in Preußen verboten sind. Wer mit ihnen bezahlt oder sich mit ihnen bezahlen lässt, hat erhebliche Geldstrafen zu erwarten. Sie reichen von zehn Talern für jeden Groschen und 50 Taler für jeden Taler, der vom König verboten wurde. Obwohl Münzfälschern Kerker und Galgen angedroht wurden, hat die Aussicht auf Strafen an Leib und Leben die Gauner nicht abgehalten, im Hinterzimmer Falschgeld herzustellen. Oft genug haben sie damit Erfolg gehabt, denn die Möglichkeiten des "Normalbügers", die Machwerke als solche zu erkennen, waren gering.

Die Liste der Münzen, die der Soldatenkönig nicht im Lande haben wollte, ist lang. Zur besseren Orientierung hat man die inkriminierten Stücke abgebildet. Ganz oben steht das so genannte Frantz-Geld, mit dem französische Silbertaler gemeint waren, die überall in deutschen Landen und also auch in Brandenburg-Preußen umliefen und eine Art Zweitwährung waren. Zwar wurde Friedrich Wilhelm I. immer wieder von seinen Finanzbeamten gedrängt, die eigene Produktion von großem und kleinem Geld anzukurbeln, um fremde Münzen aus dem Land zu drängen. Da die preußischen Münzstätten den Bedarf nicht deckten, war man gezwungenen, zu fremden Geldstücken zu greifen. Unerwünscht waren Münzen aus weltlichen und geistlichen Fürstentümern wie Bayern, Württemberg, Osnabrück und Paderborn sowie von verschiedenen Städten, allen voran Frankfurt am Main.

Das preußische Münzwesen den aktuellen Bedürfnissen des Staates und seiner Einwohner anzupassen, ist dem Soldatenkönig nicht gelungen. Erst sein Sohn, der 1740 auf den Thron gelangte Friedrich II., der Große, packte das Problem an und schuf 1750 mit dem Reichstaler ein neues Nominal, das im 19. Jahrhundert als Vereintaler und ab 1908 im Deutschen Reich als Dreimarkstück fortlebte. Der König war überzeugt, "an erster Stelle gehören die Einnahmen des Staates nicht dem Souverän, dies Geld hat nur eine rechtmäßige Verwendung für das Wohl und die Erleichterung des Volkes. Jeder Fürst, der dieses Geld zu Vergnügungen oder unangebrachten Freigebigkeiten verschwendet, ist in seinen Handlungen weniger Souverän als Straßenräuber, weil er dieses Geld, das reine Blut des Volkes, zu unnützen und oft lächerlichen Ausgaben verwendet."

Kipper und Wipper haben überhand genommen

Seinen Münzstätten erteilte der König den Auftrag, Preußen ausreichend mit dem neuen Geld zu versorgen, um "Unsere Unterthanen von ausländischen, schlechten und geringhaltigen Gold- und Silber- auch Scheide-Müntzen zu befreyen". Kaufleute, Bankiers und "vornehmlich die Judenschaft" wurden angewiesen, möglichst das neue gute Courant-Geld im Land zu behalten. Wenn das nicht in gewünschtem Maße erfolgen sollte, kündigt der König neue geschärfte Verordnungen an. Er habe aufs neue höchst missfällig wahrgenommen, "wie obgedachtes Kippen und Wippen seit einiger Zeit dergestalt überhand genommen, daß das Gewicht nicht nur von denen Sächsischen und anderen geringhaltigen reducirten Geldern, sondern auch sogar von denen unter Unserm höchsteigenen Stempel ausgeprägten alten und neuen Müntz Sorten so starck differiret, daß von denen Geld-Beuteln, welche bey Unsern Cassen einkommen, fast keiner mehr das gehörige Müntz Gewicht hat, und öfters einige Marck daran manquirten." Die Wiederholung solcher Ge- und Verbote zeigt, dass ihre Wirkung gering war. Aber wann hätte der Gesetzgeber je Betrüger und Verbrecher von ihrem bösen Tun abgehalten?

Vor 260 Jahren tobte im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation und anliegenden Ländern der Siebenjährige Krieg (1756-1763). Zur Bestreitung der Militärausgaben wurden vielerorts die Steuern angehoben sowie schlechte, geringhaltige Münzen ausgegeben. Mit einer Flut von Verordnungen und unter Androhung empfindlicher Strafen versuchten deutsche Fürsten, ihre Länder vor dem Eindringen solcher fremden Münzen zu schützen, wie eine von Georg II., dem englischen König und Kurfürsten von Hannover, Ende 1759 erlassene Verordnung zeigt.

Ephraimiten dienten der Kriegsfinanzierung

Angezettelt von Preußen und seinem König Friedrich II., dem Großen, ging es im Siebenjährigen Krieg um die ehemalige österreichische Provinz Schlesien, aber auch um Machtpositionen in Mitteleuropa. Gleich nach seiner Thronbesteigung im Jahr 1740 hatte der erst 28jährige Preußenkönig, fragwürdige Erbansprüche vorschützend, Schlesien überfallen und sich in seinen Besitz gebracht. In den ersten beiden Schlesischen Kriegen konnte Friedrich II. seine Eroberungen sichern, die er im dritten Schlesischen Krieg, besser bekannt als Siebenjähriger Krieg, gegen eine starke Koalition, bestehend aus den Heeren des deutschen Kaisers und anderer deutscher Fürsten sowie Frankreichs, Russlands und zeitweilig auch Großbritanniens, unter hohen Verlusten an Blut und Gut verteidigte. Vor diesem Hintergrund verdient eine Münzverordnung, die Georg II., König von Großbritannien und Kurfürst von Hannover, am 30. November 1759 erließ, Aufmerksamkeit.

Der königlich-kurfürstlichen Regierung in Hannover ging es darum, das Eindringen fremder, schlechter und geringhaltiger Münzen abzuwehren und die eigene Währung zu schützen und zu stärken. Dazu ist gut zu wissen, dass zur Finanzierung luxuriöser Hofhaltung und teurer Kriege von Staats wegen immer wieder der Feingehalt von Silber- und Goldmünzen herab gesetzt wurde. Wenn ein Silberfeingehalt von vielleicht 900 oder 800 Tausendteilen vorgeschrieben war und ein bestimmtes Gewicht, so konnte man durch die unauffällige Herabsetzung von "Schrot und Korn" einigen Profit erwirtschaften. Friedrich II. von Preußen beispielsweise finanzierte einen großen Teil seiner Kriegskosten durch Herstellung minderwertigen Geldes, das allerdings nicht mit seinem Bildnis und Wappen, sondern dem seines erbitterten Kriegsgegners, des Kurfürsten von Sachsen und Königs von Polen, versehen war. Das Volk erkannte irgendwann den Betrug und dichtete "Von außen schön, von innen schlimm. / Von außen Friedrich / von innen Ephraim" und meinte damit die von dem Berliner Unternehmer Ephraim mit Hilfe sächsischer Stempel mit dem Bildnis Friedrich Augusts von Sachsen hergestellten Achtgroschenstücke, auch Ephraimiten genannt, und andere Münzen. An sie wird man bei der Abfassung des hannöverschen Münzmandats von 1759 gedacht haben.

Landesväterliche Ermahnungen

Der Erlass Georgs II. eingangs, dass das Ausprägen fremder und geringhaltiger Münzen überhand genommen habe. Gutes altes Geld, mit dem man Steuern und Abgaben bezahlte, sei fast gänzlich "verdrungen" (verdrängt). Dadurch seien die Untertanen der britischen Majestät in größter Verlegenheit, gerechtes, also gesetzmäßiges Geld aufzutreiben, um damit ihre "Abgiften" (Abgaben) zu entrichten. Da nicht mehr genügend eigenes hannöversches oder braunschweigisches Geld von gutem Schrot und Korn vorhanden ist, gestattet es der Landesherr, dass seine Untertanen Steuern und Abgaben auch in anderer Währung abführen. Ab 1. Februar 1760 wird den Landeskassen und anderen Einnahmestellen die Annahme geringhaltiger Münzsorten verboten. Wer aber das Pech hat, minderwertiges ausländisches Geld zu besitzen, kann dieses auch nach dem genannten Termin abliefern und bekommt dafür nur den aktuellen Tageswert berechnet.

"Landesväterlich" werden die Untertanen ermahnt alles zu tun, um das schlechte Geld wieder loszuwerden und es in guthaltige Sorten einzuwechseln, die zur Begleichung seiner Abgaben verwendet werden sollen. Der Obrigkeit wird aufgegeben dafür zu sorgen, dass im Handel und Wandel nur noch gutes Geld ins Land kommt. Mit verrufenen schlechten Münzen Geschäfte zu tätigen, wird jedermann verboten. Man möge sich gefälligst vorab darüber zu einigen, in welcher Währung das Geschäft abgewickelt werden soll und vorsichtshalber schlechte Münzen gleich ausklammern. Und außerdem: Wer sich untersteht, gewerbsmäßig schlechtes Geld ins Land zu schaffen und das in größeren Mengen, hat "ohnabbittlich" dessen Konfiskation, hohe Geldstrafen und noch Schlimmeres zu erwarten. Die Drohungen waren wohl nötig, doch ob sie etwas genutzt hat, ist nicht bekannt. Dass sie in solchen Mandaten immer von neuem wiederholt wurde, sagt etwas über die geringe Wirksamkeit solcher Strafandrohungen und lässt auf florierende Geschäfte mit schlechten Münzen schließen!

Das mit "George Rex" unterzeichnete vierseitige Dokument wurde, wie es im letzten Abschnitt heißt, überall in den deutschen Ländern des englischen Königs angeschlagen und in Gerichten, Ämtern, Post- und Wirtshäusern ausgelegt. Nach damaligem Brauch wurde das Münzmandat in Kirchen und auf Kirchhöfen verlesen, und außerdem bekamen Juden, die viel mit Geldwechselei zu tun hatten, Exemplare der Verordnung. Dass sie viel bewirkt hat, ist nicht anzunehmen. Dazu war die Versuchung zu groß, die Verfügungen zu umgehen, und auch die Kontrollmöglichkeiten zu gering.

11. Januar 2020

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