"Gleichförmige feste Währung in Gold und Silber"
Preußische Münzreform von 1821 ebnete den Weg zur deutschen Münzeinheit von 1871





Friedrich Wilhelm III. war ein durch kriegerisches Missgeschick 1806, Landverlust 1807 und den frühen Tod seiner Gemahlin Luise 1810 gebeugter, zudem sprachlich gehemmter Monarch, der Preußen aber dank kluger Berater fit für das 19. Jahrhundert machte sein Land siegreich in den Befreiungskriegen von 1813 bis 1815 gegen das napoleonische Joch führte danach zu den Großen in der europäischen Fürstenriege gerechnet und sogar Schwiegervater des Zaren Nikolaus I. wurde. Unter seiner Herrschaft blühten die Künste und Wissenschaften auf. Aber wer gegen sein ganz und gar feudal geprägtes Regime opponierte, wurde als angeblicher Demagoge unbarmherzig verfolgt und kam ins Gefängnis.



Der Plan, preußische Münzen durch neuartigen Stempelschnitt fälschungssicher und ansehnlicher zu machen, wurde um und nach 1800 nicht verwirklicht. Überliefert sind nur seltene und teure Probeprägungen wie dieses Zehnpfennigstück aus Kupfer von 1812.



In Preußen konnte man erst nach den Befreiungskriegen von 1813 bis 1815 an die Reformierung des preußischen Münz- und Geldwesens gehen. Das Münzgesetz von 1821 fasste die Bedingungen und Ziele zusammen.



Friedrich Wilhelm III. nahm von althergebrachten Darstellungen Abschied und verzichtete auf seinen Zopf. Zu sehen ist das neue Bildnis auf dem Kronprinzentaler, der 1812 anlässlich eines Münzbesuchs von Friedrich Wilhelm III. und seines Sohns, des Kronprinzen und ab 1840 Königs Friedrich Wilhelm IV., in kleiner Auflage geprägt wurde.



Der Silbertaler und das goldene Fünftalerstück entsprechen den Vorgaben des am 30. September von König Friedrich Wilhelm III. erlassenen Münzgesetzes, das die Reform von 1750 fortführte und die Vereinheitlichung des Geldumlaufs in der nach den Befreiungskriegen von 1813 bis 1815 vergrößerten Hohenzollernmonarchie anordnete.



König Ludwig I. von Bayern widmete 1837 einen seiner Geschichtstaler dem Süddeutschen Münzvertrag, symbolisiert durch eine Moneta mit Spindelpresse an den Beinen und den Wappen der beteiligten Bundesstaaten.





Der Wiener Münzvertrag ließ die Prägung des Maria-Theresientalers von 1780 zu, bezahlt wurde aber vor allem mit Geldstücken von Kaiser Franz Joseph, der von 1848 bis 1916 regierte.



Obwohl der Metallwert der neuen Goldkrone nur ungefähr 10 Talern Vereinsmünze entsprach, hat man darauf verzichtet, auf ihr eine feste Größe in Vereinstalern anzugeben. (Fotos/Repros: Caspar)



Preußen, nach den Befreiungskriegen von 1813 bis 1815 die wirtschaftlich stärkste Kraft im Deutschen Bund, einer losen Verbindung von Fürstentümern und Freien Städten, hob 1818 die Zollgrenzen innerhalb seiner über ganz Deutschland verstreuten Landesteile auf. Mit dem Münzgesetz vom 30. September 1821 führte König Friedrich Wilhelm III. das Graumannsche Münzsystem von 1750 fort und verfügte eine "gleichförmige feste Währung in Gold und Silber in Unseren sämmtlichen Staaten". Durch Ausprägung einer "hinlänglichen Menge inländischer Gold- und Silbermünzen" sollten fremde Münzsorten allmählich entbehrlich gemacht und auch gesonderte Prägungen für einzelne Provinzen abgeschafft werden. Von jetzt an galten in der gesamten Monarchie die gleichen Sorten aus Gold, Silber und Kupfer. Der Versuch von 1811, den Groschen zum Zweck der besseren Umrechnung in zehn Pfennige zu unterteilen und damit das viel praktischere Dezimalsystem einzuführen, wurde nicht mehr aufgegriffen und kam erst 1871 mit der Einführung von Mark und Pfennig zur Anwendung.

Wichtigste Münze war weiterhin in Preußen der goldene Friedrichs d'or zu fünf Talern und der Taler zu 30 Silbergroschen (bisher 24 Groschen) oder 360 Pfennigen. Die Aufschrift auf der Wappenseite EIN THALER XIV EINE F. MARK erklärt, dass 14 Taler aus der kölnischen Mark zu 233,8 Gramm geschlagen werden. Diese Gewichtseinheit war seit Jahrhunderten jene Richtgröße, auf die sich die Münzen der einzelnen deutschen Fürstentümer und prägeberechtigten Städte bezogen. Erst 1857 wurde das Gewicht durch das Pfund zu 500 Gramm ersetzt, womit sich Berechnungen besser bewerkstelligen ließen.

Im Schmelztiegel verflüssigt

Wichtig war der Abschnitt 7 des Gesetzes, in dem der Reichstaler aus Zeiten Friedrichs II. Preußischer Taler heißt. Silbergroschen sollten in Billon, das heißt in einer minderen Silberlegierung ausgebracht und im kleinen Geldverkehr verwendet werden. " Zahlungen, die mit ganzen, Drittel- und Sechsteltalerstücken geleistet werden können, ist Niemand verpflichtet, in Silbergroschen anzunehmen; dagegen darf die Annahme derselben, von den öffentlichen Kassen und Anstalten eben so wenig, als im Privatverkehr, geweigert werden, in so fern die zu leistenden Zahlungen weniger als ein Sechstel-Thaler beträgt, oder weniger als ein Sechstelstück zur Ausgleichung der Summe erforderlich ist."

Die Verwirklichung der Münzreform von 1821 ging einher mit der Einziehung alter Silber-, Gold- und Kupfermünzen, die man zur Herstellung neuer gebrauchte. Das gleiche geschah ein halbes Jahrhundert später, als im Zusammenhang mit der Herstellung des neuen Reichsgeldes massenhaft alte Münzen eingeschmolzen wurden. Vorgeschrieben waren nach dem preußischen Münzgesetz von 1821 stets die gleichen Bilder - königlicher Kopf sowie Adler und/oder Wertangabe. Silber- und Goldmünzen, ab 1845 auch Kupfergeld, wurden zum besseren Schutz vor Fälschung und Entwertung durch Befeilen des Randes in der Ringprägung hergestellt und bekamen auf der Vorder- und Rückseite Perlkreise als schützende Einfassung. Wichtigste Prägestätte Preußens war weiterhin Berlin. Da einige norddeutsche Länder eigene Münzstätten aus Kostengründen schließen mussten, ließen sie ihr Hartgeld ebenfalls an der Spree schlagen. Kenntlich sind auch diese Stücke am 1750 eingeführten A.

Neue Stempel mit komplizierten Gravuren

Unter der Regentschaft von Friedrich Wilhelm III. gab es vielfältige Bestrebungen, das preußische Münzwesen zu reformieren und es durch Herstellung neuartiger Prägestempel mit komplizierten Gravuren auch gegen vielfältige Angriffe von Fälschern zu sichern. Die Berliner Stempelschneider Daniel Friedrich Loos und sein Sohn Friedrich Wilhelm Loos legten der Generalmünzdirektion Werkzeuge vor, "deren Nachahmung für die gemeinen Falschmünzer unmöglich, für die künstlerischen [also technisch versierteren Graveure, H. C.] aber mit den größten Schwierigkeiten verknüpft sein würde". Der zuständige Minister Friedrich Anton von Heinitz lobte gegenüber dem König die Leistungen des "sehr geschickten Hof-Medailleurs", der sich an den neuartigen Pennies "englischer Produktion" orientierte. Die von Loos entwickelten Friedrichs d'ors repräsentierten durch ihre ungewöhnliche Art, gleichzeitig erhaben und vertieft zu prägen, in Preußen einen neuen technischen Standard, betonte der Minister. Er halte die Nachahmung solcher Stempel selbst durch den geschicktesten Falschmünzer für unmöglich.

Heinitz bat den König, die "successive Anfertigung" ähnlicher Stempel für doppelte und halbe Friedrichs d'ors sowie Reichstaler, Acht-, Vier- und Zweigroschenstücke "gnädigst befehlen" zu wollen. Die gleichzeitige Verwendung erhabener und vertiefter Schriften, Zahlen, Bilder und Wappen für ein probehalber geprägtes goldenes Fünftalerstück von 1799 und weitere Werte lag damals im Trend. Neben England stellten auch Frankreich und Italien Münzen mit diesen Vorzügen her. Erhabene Reliefs mit vertieft gravierten Stempeln zu erzeugen, war nicht schwierig, das Problem waren die vertieften Elemente auf den fertigen Münzen. Dazu brauchte man einen Stempel, bei dem die später vertieft erscheinenden Details erhöht heraustreten. Würde man die Münzgeschichte nach weiteren Stücken dieser Art durchforsten, bekäme man eine stattliche Anzahl aus politischen oder formalen Gründen abgewiesener oder auch schlicht missratener Prägungen zusammen.

Zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Wie so oft, klafften zwischen Wunsch und Wirklichkeit große Lücken, und aus dem Plan, das preußische Münzwesen durch ungewöhnliche Stempel vor Betrügern zu schützen, konnte wegen technischer Probleme bei der Vervielfältigung der neuartigen Stempel, wegen Unzulänglichkeiten in den einzelnen Münzstätten, hoher Prägekosten und der schwierigen Zeitläufte nicht verwirklicht werden. Der König nahm die Probemünzen zustimmend zur Kenntnis, aber einen Auftrag zur Massenprägung gab er nicht, weil die Kosten für die Umstellung auf das neuartige Design denn doch zu hoch waren. Lediglich sind aus dieser Zeit interessante Probeprägungen als metallne Zeugnisse für das Bestreben erhalten, das preußische Münzwesen auf eine neue Qualitätsstufe zu heben.

Die Zeit drängte nach den Befreiungskriegen von 1813 bis 1815, die Friedrich Wilhelm III. erheblichen Land- und Ansehensgewinn bescherten, die Zersplitterung im Münzwesen des Deutschen Bundes, einer losen Gemeinschaft deutscher Fürstentümer und Österreichs sowie Freier Städte durch vertragliche Übereinkünfte zu überwinden. Das gelang in mehreren Stufen und nicht ohne Widerstand einiger Monarchen, die ihre Souveränität gefährdet sahen. 1833 war unter preußischer Führung der Deutsche Zollverein gegründet worden. Mit ihm verwandelte sich Deutschland in ein geschlossenes Wirtschaftssystem mit einheitlichen Münzen, Maßen und Gewichten. Die verworrenen Währungsverhältnisse vor allem im süddeutschen Raum wurden 1837 durch einen Münzvertrag zunächst zwischen Baden, Bayern, Frankfurt (Main), Hessen-Darmstadt und Nassau, später mit Sachsen-Meiningen, Hohenzollern, Hessen-Homburg und Schwarzburg-Rudolstadt verbessert. Aus der kölnischen Mark wurden 24 ½ Silbergulden zu 60 Kreuzern geprägt. Außerdem wurde erstmals in der deutschen Münzgeschichte ein dezimaler Feingehalt von 900/1000 festgelegt.

Nicht alle machten bei Vereinheitlichung mit

In Dresden wurde 1838 ein weiterer Schritt zur Münzeinheit vollzogen. Vertragspartner waren unter preußischer Führung Sachsen, Kurhessen, Sachsen-Weimar sowie die "Guldenländer" Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau und Frankfurt am Main. Mit dem Vertrag wurden die beiden Münzsysteme innerhalb des Deutschen Bundes verbunden, wobei man den in den norddeutschen Ländern geltenden Taler und den süddeutschen Gulden in ein festes Verhältnis zueinander setzte. Gemeinsame Hauptsilbermünze war der Doppeltaler zu 3 ½ Gulden. Diese 37,1 Gramm schwere Münze wurde nach einheitlichen Grundsätzen gestaltet. So wird auf den Doppeltalern vermerkt, dass sie den Wert von 3 ½ Gulden besitzen und eine Vereinsmünze sind, während umgekehrt süddeutsche 3 ½ Guldenstücke besagen, dass sie den Wert von zwei Talern besitzen. Der Dresdner Münzvertrag wurde von den beteiligten Ländern fleißig erfüllt. Doch war mit ihm noch nicht die Vereinheitlichung des deutschen Geldes erreicht, etwa weil sich die Hansestädte Hamburg, Lübeck und Bremen sowie Schleswig-Holstein und die beiden mecklenburgischen Großherzogtümer nicht beteiligten. Die Entwicklung zur Einheitswährung ließ sich aber nicht mehr aufhalten, der preußische Vereinstaler drang mehr und mehr auch in jene Länder vor, die andere Münzen besaßen.

Der 1857 in Wien abgeschlossene Münzvertrag spielte bei der Ordnung der Währungsverhältnisse eine große Rolle. Er bezieht sich in einer kurzen Einleitung auf die in Dresden abgeschlossene Konvention von 1838, die das Nebenherbestehen von Talern im preußisch dominierten Norden und von Gulden im deutschen Süden regelte sowie die Gestaltung der Münzbilder nach einheitlichem Schema sowie die Verwendung des Begriffs Vereinsmünze festlegte. Beteiligt am Wiener Münzvertrag waren die wichtigsten Staaten des Deutschen Bundes, allen voran Österreich, Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover und Württemberg. Ihre Emissäre handelten aus, dass das so genannte Zollpfund zu 500 Gramm nun die Grundlage für die Ausmünzung der Vereinsmünzen bildet. Anstelle des bisherigen 14-Taler-Fußes, der sich auf die Gewichtseinheit der kölnischen Mark zu 233,855 Gramm bezog, sollen entweder 30 Talerstücke oder 45 Gulden aus dem Zollpfund geschlagen werden. Indem der Wiener Münzvertrag die neuen Geldstücke älteren Vereinsmünzen gleichsetzte, verhinderte er umständliche und teure Umtauschaktionen und Verwirrung beim Vergleich von altem und neuem Geld.

Maria Theresia lebt weiter fort

Die Silbermünzen sollten in einem Feingehalt von 900 Silber- und 100 Kupferteilen ausgebracht werden. Auch für die "zur weitern Erleichterung des gegenseitigen Verkehrs und zur Förderung des Handels mit dem Auslande" geprägten Goldmünzen wurde ein Feingehalt von 900/1000 festgelegt. Neu waren die goldene Krone und die Halbkrone, die ungefähr mit zehn beziehungsweise fünf Vereinstalern berechnet wurden. Der Vertrag legt ausdrücklich fest, dass der Silberwert der Vereinsgoldmünzen durch das Verhältnis von Angebot und Nachfrage bestimmt wird. Das war wichtig, weil Gold angesichts der immensen Edelmetallfunde in den USA und anderen Regionen starken Preisschwankungen unterlag. Ausdrücklich wurde es Österreich im Wiener Münzvertrag erlaubt, auch künftig die sogenannten Levantiner Taler mit dem Bildnis der Kaiserin Maria Theresia und der Jahreszahl 1780 "im damaligen Schrot und Korn" herzustellen. Um zu zeigen, dass die Münzen ab 1857 nach den Bestimmungen des Wiener Vertrags hergestellt sind, wurde die Bezeichnung "Vereinsthaler" vorgeschrieben. Die Silbermünze wurde als einfaches Stück mit einem Durchmesser von 33 mm und als Doppeltaler mit einem Durchmesser von 41 mm hergestellt. Wichtig ist der Hinweis, dass diese Vereinsmünzen überall in den Vertragsstaaten gelten und angenommen werden müssen.

Hinsichtlich des Designs äußert sich der Vertrag vage. So wird nur davon gesprochen, dass die Vorderseite das Bildnis des jeweiligen Landesherrn beziehungsweise im Fall der Stadt Frankfurt am Main deren Symbol zeigen soll. Für die mit dem Landeswappen ausgestattete Rückseite wurde die Angabe "30 ein Pfund fein" beim Vereinstaler beziehungsweise "15 ein Pfund fein" beim Vereinsdoppeltaler vorgeschrieben. Wie viele Vereinstaler jeder Staat prägt, war diesen überlassen. Allerdings sollten laut Vertrag zunächst 24 Taler pro hundert Einwohner und nach 1863 nur noch 16 Taler pro hundert Einwohner geprägt werden. Das erklärt, warum es beispielsweise so viele preußische Vereinstaler gibt und so wenige Stücke etwa aus bevölkerungsarmen thüringischen und norddeutschen Fürstentümern. Keine Hinweise finden sich im Wiener Münzvertrag zur Frage, ob und wann Sonder- und Gedenkmünzen hergestellt werden können. Deutsche Fürsten haben folgerichtig von dieser Art numismatischer Selbstdarstellung durch Ausgabe der bei Sammlern beliebten Krönungs-, Jubiläums-, Sieges- und Sterbetalern Gebrauch gemacht.

Prägung im Ring wird zur Pflicht

Hinsichtlich der technischen Fertigung findet sich in dem Vertrag nur der Hinweis, dass die Münzen "im Ring" mit einem glatten Rand beziehungsweise mit einer Randschrift oder einer Randverzierung geprägt werden sollen. Die Ringprägung, eine Errungenschaft der Barockzeit, verschaffte nicht nur den Münzen eine kreisrunde Form, sondern verbesserte auch ihre Fälschungssicherheit, weil man sofort sehen konnte, ob ein Geldstück nachgemacht wurde oder durch Befeilen im Gewicht und damit im Wert vermindert ist.

Bereits ein Jahr nach dem Wiener Münzvertrag wurde in Dresden ein weiterer Schritt zur Münzeinheit vollzogen. Mit einem neuen Vertrag wurden die Münzsysteme innerhalb des Deutschen Bundes verbunden, wobei man den im norddeutschen Raum geltenden Taler und den süddeutschen Gulden in ein festes Wertverhältnis setzte. Damit war der Weg zur Schaffung der "Mark" geebnet, die im 1871 gegründeten Kaiserreich Taler, Gulden und was sonst noch umlief, ablöste. Der Vereinstaler hatte jetzt den Wert von drei Mark. Das Dreimarkstück, zu dem man lange auch Taler sagte, wurde erst 1908 eingeführt. Für das goldene Zwanzigmarkstück und das Zehnmarkstück wurde die Bezeichnung Krone und Halbkrone zwar vorgeschrieben, doch hat sich dieser Name nicht durchgesetzt.

Die durch staatliche Maßnahmen geförderte wirtschaftliche Entwicklung in Preußen führte in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einer bedeutenden Erweiterung des Geldverkehrs. Allerdings ließen sich mit Münzen allein viele Geschäfte nicht mehr abwickeln, dazu hätte man zu viele schwere Geldsäcke herankarren müssen. Daher erlaubte eine königliche Kabinettsorder von 1846 es der aus der Berliner Giro- und Lehnbank hervorgegangenen Preußischen Bank, Geldscheine im Wert von zehn Millionen Talern zu emittieren. Vorgeschrieben war eine Deckung zu einem Drittel durch Gold- und Silberbarren sowie durch Wertpapiere. Öffentliche Kassen mussten die Scheine annehmen, Privatleute durften die Annahme verweigern. Ungeachtet mancher Probleme war das Papiergeld auf dem Vormarsch. Da die Preußische Bank als solides Institut auch in Kriegs- und Krisenzeiten in der Lage war, eingelieferte Banknoten mit Metall zu bedienen, also Banknoten gegen Gold oder Silber einzuwechseln, verbesserte sich das Vertrauen in die noch recht ungewohnten Wertpapiere. Das hat auch damit zu tun, dass man große Mühen auf ihre fälschungssichere Gestaltung verwandt hat.

31. März 2020

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