Justitia unterdrückt den freien Geist
Zensur hat unter Friedrich II. von Preußen funktioniert und wurde nach ihm brutal ausgebaut



Preußens Könige Friedrich II. und Friedrich Wilhelm II. nahmen Einfluss auf die damalige Presse und sorgten dafür, dass sie günstig über sie, ihre Kriege und ihre Unternehmungen berichtete. Allerdings gelang das nicht immer und überall, weshalb strenge Zensur ausgeübt und 1788, zwei Jahre nach dem Tod von Friedrich II., ein Zensurgesetz erlassen wurde.



Die auf einem Kupferstich am Beginn des Codex Fridericianum über die Verbesserung des Gerichtswesens in Preußen abgebildete Medaille von 1748 zeigt, wie Friedrich II. die Justitias Waage zugunsten des Rechts bewegt.



Die Unterdrückung der freien Meinung, Presse und Lehre und die Klaren der mundtot gemachten Schreiber, zu sehen auf einer Karikatur um 1848, nahm im 19. Jahrhundert groteske Formen an.



Die Karikatur aus der Mitte des 19. Jahrhunderts zeigt, wer den Mächten und Mächtigen als regimetreue Wahrsager und Schönfärber zu Diensten ist.



Unter der Guillotine des bis 1890 gültigen Sozialistengesetzes fallen unter dem Beifall von Militaristen, Kirchenleuten, Polizisten und Juristen oppositionelle Köpfe.

Wie Thomas Theodor Heine als Zeichner des "Simplicissimus" dem Untertanenstaat trotzt und wie "moderne Kunst" nicht totzukriegen ist, hat das Münchner Satireblatt immer wieder drastisch vorgeführt.



Militärpersonen war die Lektüre des Simplicissimus verboten, aber was verboten ist, übt besonderen Reiz aus. Im Münchner Satireblatt schildert Eduard Thöny, dass das Hassobjekt der kaiserzeitlichen Obrigkeit auch dort gelesen wurde, wo man es nicht haben wollte. Verbote nutzten wenig, sondern steigerten nur Neugier und Auflage. (Repros: Caspar)

"Die Gedanken sind frei, wer kann sie erraten, sie fliehen vorbei / wie nächtliche Schatten. Kein Mensch kann sie wissen, kein Jäger erschießen, es bleibet dabei: die Gedanken sind frei" - wo immer in der DDR dieses Lied gesungen wurde, ob auf öffentlicher Bühne oder im privaten Kreis, man wusste um seine Aktualität und Brisanz und wie die SED-Führung und mit ihr die Staatssicherheit und Regierung alles unternahmen, dass unbotmäßigen Gedanken nicht ausgesprochen, gedruckt und gesendet werden und sich die Untertanen von Walter Ulbricht und Erich Honecker ihren Vorgaben unterwerfen. Dass das zu deren Ärger nicht überall geschah, wissen wir aus zahlreichen Gerichtsverfahren und Erinnerungen an die 1989/90 überwundene Diktatur. In der Tat war es immer der Wille von Machthabern aller Couleur zu erkunden, was ihre Untertanen denken und tun, weshalb man sie mit allen Mitteln überwachte und gemaßregelt hat. Das war nicht erst in der Zeit des Nationalsozialismus so und in der DDR, sondern auch schon lange davor, als mit großem Einsatz an Polizisten, Spitzeln und Juristen versucht wurde, das freie Wort und die freie Rede durch strenge Zensurgesetze sowie Verfolgung und Ausgrenzung missliebiger Autoren, Verleger und Drucker mundtot und manchmal auch ganz tot zu machen.

Erster Diener seines Staates

In Briefen und Abhandlungen betonte Preußens König Friedrich II., der Große, er sei der erste Diener seines Staates und es sei seine vornehmste Aufgabe, "bis zur Grenze seiner Fähigkeiten ausgebend" für das Wohl seiner Untertanen zu sorgen. Kaum am 31. Mai 1740 auf den Thron gelangt, verkündete er sein Regierungsprogramm unter dem Motto "Gerechtigkeit und Wahrheit". Von väterlicher Bevormundung befreit, schnitt der Achtundzwanzigjährige alte Zöpfe ab. Er öffnete die Kornkammern für die Armen, leitete Reformen des Justiz- und Finanzwesen ein, sorgte für die Straffung der Verwaltungsarbeit, unterwarf sich und seine Beamten strenger Büroarbeit und schaffte die Folter ab. Der königliche Musensohn ließ Gelehrte und Künstler nach Berlin und Potsdam kommen, erteilte der bisher am Boden liegenden Akademie der Wissenschaften neue Aufgaben und sorgte mit prächtigen Staatsbauten für die Verschönerung von Berlin und Potsdam.

Es klang gut, verheißungsvoll und aufgeklärt, was der König wissen ließ. In einem Schreiben vom 5. Juni 1740 des Kabinettsministers Heinrich Graf Podewil an seinen Kollegen Heinrich von Thulemeier wird der Wunsch des Königs so wiedergegeben: "Sr. Königl. Mayestät haben mir nach aufgehobener Taffel allergnädigst befohlen des Königl. Etats undt Krieges Ministri H. von Thulemeier Excellenz in höchst Deroselben Nahmen zu eröffnen, daß dem hiesigen Berlinschen Zeitungs Schreiber eine unumschränkte Freyheit gelaßen werden soll in dem articul von Berlin von demjenigen was anizo hieselbst vorgehet zu schreiben was er will, ohne daß solches censiret werden soll, weil, wie höchst Deroselben Worthe waren, ein solches Dieselbe divertiren, dagegen aber auch so denn frembde Ministri sich nicht würden beschwerden können, wenn in den hiesigen Zeitungen hin und wieder Paßagen anzutreffen, so Ihnen misfallen könnten. Ich nahm mir zwar die Freyheit darauff zu regeriren, daß der Rußische Hoff über dieses Sujet sehr pointilleuz wäre, Sr. Königl. Mayestät erwiederten aber daß Gazetten wenn sie interreßant seyn sollten nicht geniret werden müsten..." Indem der König diese Blätter als Instrumente für die eigene Propaganda nutzte, tat er alles, um diesen Zweck zu verschleiern, aber auch fremde Monarchen vor Kritik zu schützen, sofern sie seinen Interessen nicht widersprachen.

Strafen für Schreiber und Drucker

Dem König von Preußen und all den anderen Fürsten war eine ihnen hörige Presse wichtig. Wer gegen sie opponierte und die Zensurbestimmungen zu umgehen suchte, bekam es mit der Polizei und der Justiz zu tun. In seinem Buch "Pressezensur in Deutschland. Vom ,Alten Fritz' bis Bismarck, von Hitler bis Honecker" (Görres Verlag Koblenz 1995, 304 Seiten, ISBN 3-920-38843-7) beschreibt Helmut Kampmann an Fallbeispielen aus dem 18. bis 20. Jahrhundert, wie die Obrigkeit mit Journalisten, Druckern und Verlegern umsprang, die nicht nach ihrer Pfeife tanzten. Missliebige Zeitungen wurden tage- und wochenlang verboten, man hat die "Scribenten" ins Gefängnis gesteckt oder mit Geldstrafe belegt. Wir beobachten das Verfahren auch bei heutigen Diktaturen, denken wir nur an die Unterdrückung der freien Berichterstattung im Russland des Wladimir Putin, wo es bei schwerer Strafe verboten ist, den Krieg gegen die Ukraine als solchen zu bezeichnen und den Machthaber einen Aggressor und Brandstifter zu nennen.

Friedrich II. achtete streng darauf, dass seine Befehle unverzüglich und ohne Murren ausgeführt werden. Dabei war ihm so sehr daran gelegen, sein Bild in der Welt als Philosoph auf dem Thron zu pflegen, der das Wohl seiner Untertanen über alles stellt, und als entschlussfreudiger Feldherr, dem Kriege von missgünstigen Feinden aufgezwungen werden. Wo es in seiner Macht stand, unterdrückte er kritische Nachrichten über sich und seine Politik und zog die Verfasser solcher Pamphlete zur Rechenschaft. Auch wenn er der Presse in Preußen so etwas wie Gedanken- und Informationsfreiheit versprach, damit sie lesenswert und interessant bleibt, hielten sich diese Zugeständnisse in Grenzen. Wer sie überschritt, hatte mit Verboten, Geldstrafe und Festungshaft zu rechnen. Also hielten sich Verleger und Autoren, sofern sie unter der Fuchtel des Preußenkönigs lebten, mit Kritik und Satire zurück.

Lebhafte und stürmische Sinnesart

Um sein Selbstbild zu festigen, ließ Friedrich II. eigene Texte anonym veröffentlichen und lancierte ihm genehme Nachrichten in eigene und auswärtige Blätter. Der König konnte aber auch anders sein! Als ihm in der Freien Stadt Frankfurt am Main gedruckte Texte mit antipreußischer und proösterreichischer Tendenz in die Hände fielen, schickte er bezahlte Schläger aus, um den Verfasser zu verprügeln und einzuschüchtern. Die schmerzhafte Attacke allerdings nutzte nichts, denn der Mann blieb sich treu, und der König von Preußen war als hoch empfindlicher Herrscher blamiert, als der Coup ruchbar wurde.

Die von ihm gelenkten Medien sowie Anekdoten und Erzählungen sorgten dafür, dass er als "Preußens Sonne" in aller Welt bewundert wurde, von jenen Mächten und Personen abgesehen, die seine gefährlichen Seiten erkannten und offenbarten. Dem Kardinal André Hercule de Fleury, der für den an Politik wenig interessierten französischen König Ludwig XV. die Staatsgeschäfte führte, bedeutete Friedrich II., es sei zu fürchten, "dass seine lebhafte und stürmische Sinnesart ein Feuer entzünde, welches ganz Europa in Brand zu stecken vermöge". Solche Selbstbetrachtungen durften nicht an die Öffentlichkeit dringen, denn sie widersprachen dem Bild, das der König von sich als Friedensfürst malte, der zu den Waffen greift, wenn er den Bestand der preußischen Monarchie gefährdet sieht.

Verbote steigern die Auflage

Nicht immer ließ und lässt sich das freie Wort unterdrücken, manchmal ging der Schuss auch nach hinten los. So machten in der Kaiserzeit zeitweilige Verbote des "Simplicissimus" ausgesprochen populär. Die Münchner Satirezeitschrift nahm kein Blatt vor den Mund, wenn es gegen mangelhafte Rechtstaatlichkeit und Ausbeutung, gegen Obrigkeitshörigkeit, Bigotterie, Anbetung alles Militärischen, gegen Unterdrückung der Meinungsfreiheit und die verhassten "Preußen" sowie die bornierte Adels- und Offizierskaste ging. Immer wieder passierte es, dass die Zensur einschritt und Verfahren wegen Majestätsbeleidigung und Gotteslästerung eröffnet wurden. Diese machten die Wochenzeitschrift weithin bekannt und trieben ihr neue Leser und Abonnenten zu. Dass das Blatt schon im ersten Jahrgang Gedichte von Georg Herwegh, eines der Wortführer des Kampfes für ein einheitliches demokratisches Deutschland während der Revolution von 1848/9 druckte, war mutig und sorgte für Verbote in Österreich, was die Redaktion als beste Werbung für den Simplicissimus nutzte.

Besonders schwer hatten es Schriftsteller, Drucker und Verleger nach den Befreiungskriegen von 1813 bis 1815, als deutsche Fürsten, und nicht nur sie, alles daran setzen, den patriotischen Aufschwung in den Kämpfen gegen das napoleonische Frankreich zu dämpfen und auf ihre Bahnen zu leiten. Alles wurde getan, um aus den Untertanen den Geist des Widerstands zu prügeln. Überall witterte die politische Polizei geistige Konterbande, wie man damals sagte. Burschenhaften und Turnvereine wurden ebenso verfolgt wie aufsässige Professoren an den Universitäten und Lehrer, die es wagten, den von oben angeordneten Untertanengeist, das Bündnis von Thron und Altar, das Muckertum des sprichwörtlichen deutschen Michel und viele andere Gebrechen des beginnenden Industriezeitalters kritisch zu hinterfragen und nach Reformen zu rufen, die diesen Namen verdienen.

Maßnahmen gegen revolutionäre Gefahren

Die nach einem tödlichen Attentat auf den Dichter August von Kotzebue 1819 erlassenen Karlsbader Beschlüsse knebelten die Presse und Wissenschaft, die Schulen und Universitäten, sofern sie nicht systemkonform waren. Initiator Der Zwangsmaßnahmen war der österreichische Staatskanzler Klemens Wenzel Lothar Fürst von Metternich. Voll Zufriedenheit schrieb er am 1. September 1819 voll Zufriedenheit an seine Frau: "Drei Wochen Arbeit in Karlsbad haben zu einem Ergebnis geführt, das dreißig Revolutionsjahre nicht hervorbringen konnten. Zum ersten Mal wird eine Reihe von Maßnahme durchgeführt werden, die antirevolutionär, korrekt und unwiderruflich sind. Was ich seit 1813 wollte, und was der schreckliche Zar Alexander mir verdorben hat, habe ich erreicht, weil er hier nicht anwesend war."

Die im Geiste der Karlsbader Beschlüsse erlassenen Pressegesetze bestimmten, dass jede Druckzeile von einem Zensor vor der Veröffentlichung geprüft und freigegeben oder gegebenenfalls gestrichen werden muss. Wer sich nicht an die Vorgaben hielt, dem wurde die Zulassung entzogen, musste eine Geldstrafe zahlen oder kam ins Gefängnis. Der vom preußischen König Friedrich Wilhelm III. am 18. Oktober 1819, dem Jahrestag der Völkerschlacht bei Leipzig, als "Maßnahmen gegen revolutionäre Gefahren" ausgegebene Verordnung legte fest, dass Schriften, die in Form täglicher Blätter oder heftweise erscheinen sowie solche, die nicht über 20 Bogen im Druck stark sind , in keinem deutschen Bundesstaat gedruckt werden dürfen, wenn sie nicht vorher die Zensur passiert haben.

Sämtliche Mitglieder des Deutschen Bundes verpflichteten sich zur Wachsamkeit und Beaufsichtigung des gedruckten und gesprochenen Wortes. Wenn eine Zeitung oder Zeitschrift von der Bundesversammlung als Vertreterin der Fürsten und Freien Städte unterdrückt wurden, so erhielt der zuständige Redakteur ein fünfjähriges Berufsverbot in allen Bundesstaat tätig sein. Druckschriften mussten mit dem Namen des Verlegers, und es sich um Zeitungen oder Zeitschriften handelt, auch mit dem des Redakteur gezeichnet werden. Wer dagegen verstößt, hatte Geldstrafe und Beschlagnahme der ganzen Auflage zu erwarten. Die damaligen Regierungen haben diese Vorschriften zum Ärger ihrer Untertanen unbarmherzig genutzt, um ihre Machenschaften zu verschleiern und eigenes Versagen nicht ruchbar werden zu lassen.

"Michel wird wach"

Blicken wir weiter ins 19. Jahrhundert, dann sehen wir, mit welchen Mitteln die Regierungen versucht haben, das freie Wort zum Schweigen zu bringen. Unter der Überschrift "Michel werd wach" veröffentlichte am 27. September 1873 die in Stuttgart erscheinende "Presse" einen in scharfen Worten gehaltenen Kommentar, um die Leser über unhaltbare Zustände in der Verwaltung aufzuklären. In ihm heißt es unter anderem. "Die Rücksichtslosigkeit, die man Euch vom Rathaus herunter bezeigt , indem man Euch einfach links liegen lässt und über Euren Köpfen hinweg eine brennende Tagesfrage von allgemeinem Interesse zu einer amtlichen Geheimniskrämerei - diese Rücksichtslosigkeit, womit die ,Herra' es durchaus nicht der Mühe wert erachten, eine Bevölkerung von so und so viel tausend Bürgern das Ergebnis einer Untersuchung mitzuteilen. Ihr Stuttgarter, beklagt euch nicht darüber, denn ihr erntet jetzt nur, was ihr und eure Väter seither gesät habt. Wo sich, wie dies bei Euch der Fall ist, der Bürgersinn nicht rührt und der Bürgertrotz nicht regt, wo Tausende und aber Tausende von Männern faul und schlaff ihre eigensten und höchsten Interessen dem blinden Zufall preisgeben, wo sie mit stumpfer Gleichgültigkeit die Gemeinderatswahlen herankommen sehen und sich dabei entweder gar nicht beteiligen oder prüfungslos, nur um die Geschichte so rasch wie möglich abzumachen, als gehorsames Stimmvieh dem ersten besten, von irgend einer Clique vorgeschlagenen Kandidaten ihren Ja-Zettel zu werfen, da wird ein solches in unwürdige Trägheit versunkenes Bürgertum sich zuletzt auch keinen Respekt mehr zu erzwingen wissen und selber in seinen, zur eigenen Zuchtrute erkorenen Vögten und Sportelschnappern den hoffärtigen Dünkel erwecken und nähren, sie seien nicht der Bürgerschaft wegen, sondern die Bürgerschaft sei ihretwegen da." Der Kommentator fordert die "schneidigen Männer" von Stuttgart auf, sich nicht länger mehr auf den Hühneraugen herum treten zu lassen.

Die Behörden mochten sich diesen Angriff nicht auf sich sitzen lassen, weshalb das Kreisgericht, wie Helmut Kampmann schreibt, jene Zeitungsnummer beschlagnahmen und greifbare Exemplare vernichten ließ. Das irgendwie aktuell klingende Beispiel zeigt, dass es damals mutige und risikobereite Schreiber gab, die zum Kampf gegen die Gebrechen der Zeit aufrufen, und nicht alle das gefallen ließen, was ihre Obrigkeiten ihnen zumutet.

Sprachregelungen und Argumentationshilfen bei Goebbels

Unternehmen wir einen großen Sprung in die neuere Zeit! Hitlers Propagandaminister Joseph Goebbels unterdrückte durch seine harmlos "Bestellungen" oder "Tagesparolen" genannten Anweisungen an die Presse jedwede Kritik an den Zuständen im Reich des Adolf Hitler. Er bestimmte diktatorisch, worüber etwas an welcher Stelle in welcher Aufmachung berichtet werden soll und erließ ins Detail gehende Sprachregelungen und Argumentationshilfen. Er bestimmte auch, dass über Ereignisse und Gestalten, die dem Regime unerwünscht sind, geschwiegen wird, und unterdrückte Nachrichten über Künstler oder Wissenschaftler, die unter die Rassengesetze fielen oder zur Opposition gehörten.

Unser 1949 angenommenes Grundgesetz garantiert im Artikel 5 die Meinungs-, Presse-, Berichterstattungs- und Zensurfreiheit. "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung", lautet der Artikel. Wir beobachten aktuell Bestrebungen, ganz alte Texte und Kunstwerke zu unterdrücken, denen eine rassistische und kolonialistische Tendenz unterlegt wird. Wohin diese Art der Zensur und Reglementierung noch führt, weiß niemand.

In der 1989/90 untergegangenen DDR bestimmte die Staatspartei SED, was geschrieben, gesagt, gefilmt, gespielt und gesendet werden darf und was auf den Index und in den "Giftschrank" gehört. Was den Genossen im Politbüro und Zentralkomitee nicht in den Kram passte, und das konnte auch leise Kritik an ihren Ratschlüssen und Maßnahmen sein, wurde als "staats- und parteifeindliche Boykotthetze" ausgelegt und hart bestraft. Dennoch gab es immer wieder mehr oder weniger erfolgreiche Versuche, Zensur und Denkverbote zu umgehen.

9. September 2022

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