Kulturerbe in guten Händen
Freistaat Bayern geht gegen Raubgräber vor und stellt Münzfunde unter Schutz



Münzschätze gehören in die Hand der Archäologen und Numismatiker, sie privat einzubehalten und gar stückweise zu vermarkten ist verboten. Dieser Goldschatz kam samt Tontopf 2005 in Regensburg an Tageslicht.



In der Regel kommen Münzfunde wie der vor einigen Jahren in Altlandsberg bei Berlin bei Bauarbeiten entdeckte Schatz als Klumpen vor, nach sorgfältiger Restaurierung kann man die Geldstücke gut bestimmen.



Wie es im Bergbau des 16. Jahrhunderts aussah, wird auf dem Holzschnitt „Von der Findung der Goldgrube“ des Petrarcameisters veranschaulicht. (Foto/Repros: Caspar)

Überall im Lande sind legale und illegale Ausgräber dabei, das im Boden schlummernde Kulturerbe ans Tageslicht zu holen. Die Motive für diese Arbeit sind unterschiedlich. Die einen forschen, die anderen hoffen auf einen Schatz. Doch wie mit dem Fund umgehen? Wenn jemand paar alte Reichspfennige neben einem verrosteten Fahrrad aufstöbert, muss er oder sie diesen Fund der Bodendenkmalpflege nicht melden. Anders sieht es bei einem historisch und archäologisch wichtigen Objekt aus, der nach nach uralten Regularien dem Staat gehört. Er wird in einer Forschungsstelle, etwa in einem Museum oder einem Münzkabinett, nach allen Regeln der Kunst restauriert, bestimmt und oft auch publiziert. Um Ärger mit dem Gesetz aus dem Weg zu gehen, sollte bei relevanten Entdeckungen die Bodendenkmalpflege konsultiert werden, die dann bei Nachuntersuchungen manche interessante Objekte entdeckt.

Sondengänger sind überall

In Deutschland wird die Frage unterschiedlich beantwortet, wer Eigentümer der Funde ist. In einigen Bundesländern erhalten Entdecker einerseits und Eigentümer des Grundstücks oder Hauses andererseits, in dem der Schatz verborgen war, jeweils die Hälfte des Schatzes. In Sachsen etwa wird jede Fundmünze bei ihrer Entdeckung Landeseigentum. Es gibt auch Mischformen aus beiden genannten Regelungen. Dabei kann sowohl die Einstufung des wissenschaftlichen Wertes als auch die Art der Fundstelle für die Klärung der Eigentumsfrage von Belang sein. Es kann vorkommen, dass die Archäologen einen Fund für ihre Arbeit als nicht wichtig einstufen und freigeben, was dann den Handel und die Sammler freut. In Berlin gilt der Grundsatz: „Bewegliche Bodendenkmale, deren Eigentümer nicht mehr zu ermitteln sind, werden mit der Entdeckung Eigentum des Landes“. Münzen werden nicht extra erwähnt.

Raubgräbern das Handwerk legen

Die Zahl derer, die mit Metalldetektoren nach Funden aller Art suchen, ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Nun erschwert die bayerische Staatsregierung per Gesetz die Raubgrabungen. Ganz auszuschließen sind sie leider nicht, so wie die schärfsten Gesetze auch Mord und Totschlag, Raub, Betrug und andere Delikte nicht verhindern können. Bayern war bisher für Raubgräber aller Art ein wahres Paradies. Sie konnten fast unbehelligt im Boden ruhende Schätze ausgraben und vermarkten. Historiker, Numismatiker und andere Fachleute sowie und Heimatfreunde liefen dagegen Sturm. So beschloss die Staatsregierung in München im August 2022 eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes und die Einführung des Schatzregals, das anderswo schon lange gilt.

Jetzt ist der Einsatz von Metalldetektoren auf Flächen mit ausgewiesenen Bodendenkmälern verboten. Damit soll historisches Kulturgut geschützt und dem Raubbau an Bodendenkmälern ein Riegel vorgeschoben und das „glücksritterhafte Raubgräbertum“ eingedämmt werden, wie in der Presse zu lesen ist. Das bedeutet, dass derjenige, der in Bayern einen historischen Schatz oder einen archäologischen Fund freilegt, ihn den Freistaat überlassen muss. Die Entdecker gehen nicht leer aus, sie sollen eine Belohnung erhalten, und auch Grundstückseigentümer haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich. Künftig gibt es ein grundsätzliches Verbot für den Einsatz von Metallsonden auf eingetragenen Bodendenkmälern.

Respektvoller Umgang nötig

Neue Zahlen belegen, dass die in Internetforen mächtig angeheizte Sondengängerei auf Feldern und Äckern sowie in Wäldern riesigen Schaden anrichtet und es einen regelrechten Grabungstourismus gibt, wie Matthias Pfeil, der Generalkonservator des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege, erklärt. Nicht jeder Sondengänger sei ein Raubgräber, der in illegaler Absicht unterwegs ist, aber es gebe welche ohne Skrupel und Respekt vor den Hinterlassenschaften unserer Vorfahren. „Schätzungen zufolge werden dem Boden jährlich mehr als eine Million relevante Funde außerhalb der offiziellen archäologischen Grabungen. Dem steht nur ein winziger Bruchteil an gesetzeskonform gemeldeten Funden gegenüber“, sagt Pfeil und hofft, dass das neue Gesetz nun die „Wende“ bringt.

28. Oktober 2022

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