Taler war nicht gleich Taler - Nach der Reichseinigung von 1871 wurde mit der Traditionsmünze mancher Unfug angestellt



Viktoria schwebt über Kanonen auf dem württembergischen Siegestaler. Außer diesen Ausgaben zum Krieg von 1870/71 gegen Frankreich haben auch Bayern, Bremen, Preußen und Sachsen den Ausgang des Deutsch-Französischen Kriegs mit Gedenk- und Siegestalern gefeiert.



Die Rückseite des JUBILÄUMS THALERS zum 75. Geburtstag von Reichskanzler Otto von Bismarck ist klar den unter Friedrich Wilhelm III. geprägten Münzen nachempfunden.



Als GEDENK-THALER ließ sich die Ausgabe von 1888 zum Tod des 99-Tage-Kaisers Friedrich III. besser verkaufen als wenn man sie als Medaillen deklariert hätte. Die Medaillen mit dem Bildnis des „eisernen Kanzlers“ waren so groß und so schwer wie die guten alten Vereinstaler, die nach der Reichseinigung in gewaltigen Mengen eingeschmolzen wurden.



Die Palästina-Reise des deutschen Kaiserpaars war 1898 die Prägung von Medaillen und so genannten Gedenk- und Segenstalern wert.

Fotos: Caspar

Offiziell hauchte der gute alte Taler
im Jahre 1871 im Deutschen Reich mit der Schaffung von Mark und Pfennig sein Leben aus, im Sprachgebrauch war er aber noch lange Zeit präsent. Nach und nach wurden die Silbermünzen mit Bildnissen und Wappen deutscher Fürsten und Symbolen Freier Städte eingezogen und eingeschmolzen, um Metall für neues Silbergeld gewinnen zu können. Das eine oder andere Stück man nicht abgeliefert, sondern als Andenken aufbewahrt oder in Münzsammlungen gelegt. Manche Münzen mögen als silberne oder goldene Reserve in Sparstrümpfen verschwunden sein.
Obwohl der Taler abgeschafft war, von Siegestalern mit der Jahreszahl 1871 und weiteren offiziellen Gedenkausgaben bis 1873 abgesehen, war er aus dem Sprachgebrauch nicht verschwunden. Die 1908 aus der Taufe gehobenen Drei-Mark-Stücke entsprachen dem alten Vereinstaler, das Zwei-Mark-Stück hatte den Wert eines Guldens. Man rechnete Mark-Beträge in Taler um, vergleichbar heutigem Brauch, wo man in Deutschland manchmal noch einen Euro mit zwei DM bewertet.

Irritation um Begriff
Da der Begriff Taler nicht geschützt war, ergriffen Medaillenproduzenten die Gelegenheit am Schopf und stellten so genannte Gedenk- und Segenstaler her. Betrachtet man sie genauer, dann entpuppen sie sich als Silbermedaillen mit dem für die ehemaligen Vereinstaler vorgeschriebenen Durchmesser von 33 Millimetern und einem Gewicht von 18 bis 19 Gramm. Mit der Bezeichnung THALER oder TALER, manchmal auch GEDENK- oder GEDÄCHTNISMÜNZE versehen, ließen sich diese Stücke besser vermarkten als wenn man sie korrekt als Medaillen bezeichnet hätte. Auch heute gibt es bei den Begriffen Münze und Medaille manche Irritationen, die von Geschäftemachern ausgenutzt werden, denn gelegentlich werden Medaillen als Münzen ausgegeben und in den Medien als solche beschrieben. Wenn man nachfragt, kann man feststellen, dass vielen Zeitgenossen der Unterschied zwischen Münze und Medaille nicht geläufig ist. Erst wenn man sie darauf hinweist, dass man mit einer Münze bezahlen kann und nur der Staat berechtigt ist, Münzen herzustellen, ferner dass Medaillen mit Geldstücken nur das Material und die Dimensionen, wenn überhaupt etwas gemein haben und auf ähnliche Weise hergestellt werden, gibt es ein „Aha“-Erlebnis.
Die so genannten Gedenktaler aus der Zeit vor und nach 1900 bilden ein interessantes Sammelgebiet, das noch auf seine Erforschung und Katalogisierung wartet. Wer sich mit Bismarck-Medaillen befasst, kennt sicher die vereinstalergroßen Gepräge mit verkaufsfördernden Bezeichnungen wie GEDÄCHTNIS- oder JUBILÄUMSTHALER beziehungsweise GEDENK- oder TRAUERMÜNZE. Während der „eiserne Kanzler“ auf der Vorderseite dargestellt ist, sind die Rückseiten vielgestaltig mit allegorischen Figuren, Denkmälern, Adlern oder Inschriften geschmückt. Gelegentlich kann man auf den Medaillenrändern lesen, dass es sich bei dem betreffenden Stück um einen GEDENKTHALER handelt.

Besondere Ehrung für Bismarck
Medaillenproduzenten waren recht kreativ bei der Erfindung von Bildern, Inschriften und Symbolen; hin und wieder haben sie altbewährte Vorbilder wie preußische Silbermünzen aus dem 19. Jahrhundert als Vorlage verwendet. So ist der Adler auf einem 1890 zum 75. Geburtstag Otto von Bismarcks geprägten so genannten JUBILÄUMS-THALER der Rückseite von Talern König Friedrich Wilhelms III. von Preußen nachempfunden, in dessen Regierungszeit der spätere preußische Ministerpräsident und deutsche Reichskanzler auf die Welt kam. Auch Medaillen mit Bildnissen der drei nach der Reichseinigung von 1871 regierenden deutschen Kaiser und preußischen Könige Wilhelm I., Friedrich III. und Wilhelm II. figurieren da und dort als SEGENSMÜNZE oder GEDÄCHTNISTHALER.
Auf einem dieser anlässlich einer Begegnung von Otto von Bismarck mit Kaiser Wilhelm II. von der Nürnberger Lauer geprägten Medaille sind beide Protagonisten friedlich vereint. Doch wenn man sich die Umstände vergegenwärtigt, unter denen der selbstherrlich regierende Monarch 1890 den Reichskanzler vor die Tür gesetzt und, versehen mit dem dekorativen Titel eines Herzogs von Lauenburg, aufs Altenteil geschickt hat, dann ist von herzlicher Eintracht nicht viel zu spüren. Als der Altreichskanzler 1898 starb, widmeten ihm zahlreiche Medailleure mehr oder wenig originell gestaltete Arbeiten. Mit einer BISMARCK-TRAUERMÜNZE, so die Randschrift, trat die Berliner Prägeanstalt Otto Oertel hervor. Hier ist das Bildnis des Verstorbenen mit Helm kombiniert mit einer Germania, die des teuren Heimgegangenen gedenkt.

Gesetzliche Gegenmaßnahmen
Offensichtlich wurde mit den Begriffen Münze oder Taler viel Unfug angestellt, und so blieben gesetzliche Gegenmaßnahmen im Interesse des Fälschungs- und Markenschutzes nicht aus. Die Blätter für Münzfreunde machten in ihrer Ausgabe 7/1910 mit neuen münzpolizeilichen Vorschriften bekannt, durch die verhütet werden sollte, „dass münzähnliche Medaillen und Marken (Reklame-, Rabatt-, Spiel-, Speise und ähnliche Wertmarken) in den Geldumlauf sich drängen.“ Eine amtliche Bekanntmachung vom 23. Juni 1910 bestimmte, dass Medaillen und Marken nicht das Bildnis des Kaisers oder eines Bundesfürsten „in der auf den Reichsmünzen befindlichen Gestaltung tragen und mit einer auf dem Rande befindlichen Schrift versehen sein“ dürfen. Auch war die Verwendung der Bezeichnung einer im Deutschen Reiche geltenden Münzgattung verboten. Nicht unter das Verbot fielen Randmarkierungen und –schriften in Form eines Stempelzeichens, eines Herstellernamens oder der Nennung eines Preisträgers. Marken durften nur einen Durchmesser bis zu 22 Millimetern haben, hingegen konnten solche von ovaler oder eckiger Form bis 41 Millimeter groß sein.
Für den Schutz historischer Münzen war der Paragraph 5 der Bekanntmachung wichtig, wonach es verboten war, „Münzen, die auf Grund der Reichsmünzgesetze vom Bundesrat außer Kurs gesetzt sind, nachzumachen und solche nachgemachten Münzen in den Verkehr zu bringen oder sonst zu vertreiben, sofern diese nicht vermittels einer festen metallischen Verbindung Bestandteil anderer Gegenstände bilden“, womit wohl die Verwendung von nachgebildeten Geldstücken als Schmuck von Schalen, Bechern und Humpen gemeint war. Zuwiderhandlungen wurden, sofern nach anderen Bestimmungen nicht eine schwerere Strafe verwirkt war, mit einer Geldstrafe von bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft. Natürlich wurden diese Bestimmungen kreativ umgangen, und es wurden mit Pseudomünzen mache dubiosen Geschäfte gemacht.

Münzen anderer Prägung
Mit den am 1. Juni 1900 in Kraft gesetzten Änderungen zum Münzgesetz von 1874 wurde das Verbot zur Prägung von Gedenkmünzen wieder aufgehoben. Von nun an konnten Zwei- und Fünf-Mark-Stücke, ab 1908 auch solche zu drei Mark mit „anderer Prägung“ versehen werden. Die Einführung von Gedenkmünzen entsprach dem Geist der Zeit und folgte einem Trend, der sich im Verlangen nach allen möglichen Medaillen in Talergröße und anderen Dimensionen ausdrückte. Die Berliner Münzblätter erklärten im Juli 1900, als über Pläne für die Schaffung von Gedenkmünzen in diskutiert wurden, kurz und bündig: „Die Ausführung zur Ermächtigung (diese zu prägen, H. C.) wird in weiten Kreisen mit Befriedigung aufgenommen werden“. Solche Stücke boten eine gute Möglichkeit, Botschaften und Bilder in weite Bevölkerungskreise zu transportieren und damit propagandistische Effekte zu erzielen. Medaillen, auch wenn sie noch so edel gestaltet und aufwändig geprägt waren, reichten an die Möglichkeiten dieser auch fürs Bezahlen geeigneten Sonderprägungen nicht heran; das gilt auch für jene Stücke, die nur so taten, als seien sie Münzen.

12. Juni 2026